Widerrufsfrist
withdrawal period für die Frist von vierzehn Tagen, deren Beginn vom Vertragstyp abhängt. Ohne ordnungsgemäße Belehrung verlängert sie sich bis zu einer gesetzlichen Höchstfrist. Im Zweifel entscheidet, wann die Ware zugegangen oder der Vertrag geschlossen wurde.
Der Fristbeginn unterscheidet sich nach Vertragstyp: Bei Warenlieferungen läuft die Frist ab Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss; bei Teillieferungen kommt es auf die letzte Teilsendung an. Wurde nicht ordnungsgemäß belehrt, beginnt die Frist nicht, endet aber nicht unbegrenzt: Das Gesetz sieht eine Höchstfrist von zwölf Monaten und vierzehn Tagen nach Vertragsschluss vor. Ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht gibt es damit nicht mehr.
Der Fristbeginn hängt vom Vertragstyp ab, bei Waren zählt der Erhalt, bei Dienstleistungen der Vertragsschluss.
Bei Teillieferungen ist die letzte Teilsendung maßgeblich.
Ohne ordnungsgemäße Belehrung läuft die Frist nicht an, endet aber mit der gesetzlichen Höchstfrist.
Cooling-off period ist umgangssprachlich und bezeichnet daneben andere Bedenkzeiten.
Erhält ein Kunde die Ware ohne ordnungsgemäße Belehrung, bleibt der Widerruf lange möglich. Steht cooling-off period, rechnet der Händler mit einer starren Frist ab Bestellung. Für eine Prozessbeschreibung nachrangig; in der Rückstellungsrechnung fehlt ein Risiko über Monate.
Weil Widerrufsfrist nach einer Bedenkzeit klingt, gibt eine Maschine sie als cooling-off period wieder; der Ausdruck ist gebräuchlich, aber unscharf und bezeichnet auch andere Bedenkzeiten. Dass der Fristbeginn vom Vertragstyp abhängt, trägt er nicht. Wo der Fristbeginn genannt ist, klärt es sich; in einer Kundeninformation entsteht eine falsche Berechnung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.