Zahlungsverzug
default in payment für den Zahlungsverzug nach § 286, im Geschäftsverkehr late payment: Verzug tritt mit Mahnung ein, bei Kalendertermin ohne, bei Entgeltforderungen spätestens dreißig Tage nach Rechnungszugang. Zinsen nach § 288, fünf Punkte über Basiszins mit Verbraucherbeteiligung, sonst neun. Im Zweifel entscheidet, ob der Verzugsbeginn feststeht.
Zahlungsverzug tritt nicht automatisch mit der Fälligkeit ein: Nach § 286 braucht es grundsätzlich eine Mahnung, es sei denn, ein Kalendertermin ist vereinbart oder der Schuldner verweigert die Zahlung ernsthaft. Für Entgeltforderungen gilt zusätzlich die Dreißig-Tage-Regel nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, gegenüber Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Die Folgen stehen in § 288: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, neun Prozentpunkte bei reinen Unternehmergeschäften, dazu eine Pauschale von vierzig Euro und der Ersatz des weiteren Verzugsschadens.
Fälligkeit und Verzug sind zweierlei; overdue beschreibt nur, dass die Frist abgelaufen ist, nicht den Eintritt der Rechtsfolgen.
Die Dreißig-Tage-Regel greift gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung; wer sie pauschal überträgt, setzt Zinsen zu früh an.
default hat im Kreditenglisch zusätzlich den Klang des Zahlungsausfalls; für einen einzelnen verspäteten Betrag kann das zu dramatisch wirken.
Die Verzugspauschale von vierzig Euro gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist; wer sie generell ansetzt, fordert zu viel.
Unbezahlt bleibt die Rechnung seit sieben Wochen, und der Auftraggeber in Dublin sieht keinen Anlass zur Eile, solange niemand mahnt. Bei Entgeltforderungen läuft die Frist auch ohne Mahnung; ab dem einunddreißigsten Tag nach Rechnungszugang tickt der Zinssatz, im reinen Geschäftsverkehr mit neun Punkten über dem Basiszins.
Zahlungsverzug glättet die Maschine zu late payment oder verschärft ihn zu default, und die Schwelle verschwindet. Ob Mahnung nötig war, ob die Dreißig-Tage-Regel greift, ob fünf oder neun Punkte über dem Basiszins laufen, alles hängt am Verzugsbeginn. Der Auftraggeber wartet ab und zahlt Zinsen, die er nicht eingeplant hat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.