In welche Sprachen muss Ihre Betriebsanleitung?
Länder anklicken, in die Sie liefern. Sie bekommen die Sprachliste und sehen, welche Unterlagen mitgehen müssen. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Wohin liefern Sie?
Angenommen:
Diese Unterlagen brauchen die Sprachen
In welcher Form
Rechtsgrundlagen
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I Nr. 1.7.4.1: Betriebsanleitung in den Amtssprachen des Verwendungslandes, Vermerk „Originalbetriebsanleitung" oder „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung"; Wartungsanleitung für Fachpersonal in einer vom Fachpersonal verstandenen Sprache. Anhang II Teil 1: Konformitäts- und Einbauerklärung unter denselben Sprachbedingungen.
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, gültig ab 20. Januar 2027 (Art. 54): Art. 10 Abs. 7 (Betriebsanleitung, digitale Bereitstellung, Papier auf Verlangen innerhalb eines Monats, Sprache nach Festlegung des Mitgliedstaats), Art. 10 Abs. 8 und Art. 21 (EU-Konformitätserklärung), Art. 11 Abs. 7 und Art. 22 (Montageanleitung, EU-Einbauerklärung), Anhang III Nr. 1.7.4.
- Deutschland: Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG) vom 2. Dezember 2025, § 2 Sprache der Anleitungen, der Informationen, der EU-Konformitätserklärung und der EU-Einbauerklärung (Deutsch), § 9 Bußgeldvorschriften; anzuwenden ab 20. Januar 2027. Bis dahin 9. ProdSV.
- Andere CE-Produkte: Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Art. 6 Abs. 7, EMV-Richtlinie 2014/30/EU Art. 7 Abs. 7, Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU Art. 10 Abs. 8: Anleitung und Sicherheitsinformationen in einer vom Mitgliedstaat festgelegten, leicht verständlichen Sprache. Verbraucherprodukte: Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 Art. 9 Abs. 7. Deutschland: Produktsicherheitsgesetz § 3 Abs. 4 (Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache) und § 6 ProdSG (Anweisungen und Sicherheitsinformationen nach Art. 9 Abs. 7 der Produktsicherheitsverordnung in deutscher Sprache).
- Sprachen der Märkte: Amtssprachen nach dem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie (Nr. 1.7.4.1); Belgien und Finnland akzeptieren in einsprachigen Gebieten die dortige Sprache, Irland, Malta und Zypern Englisch. Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Türkei nach ihren nationalen Vorschriften.
Warum die Sprache der Anleitung Rechtsfolgen hat
Eine Maschine ohne Anleitung in der Sprache des Verwendungslandes ist nicht konform, auch wenn sie technisch einwandfrei ist. Die Marktaufsicht kann den Vertrieb untersagen, Händler müssen die Sprachfassungen prüfen, und bei einem Unfall zählt die Anleitung zur Produktdokumentation. Deshalb legt jeder Staat fest, welche Sprache er verlangt: Deutschland Deutsch, Belgien je nach Sprachgebiet Niederländisch, Französisch oder Deutsch, Finnland Finnisch und Schwedisch.
Was sich 2027 ändert
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung. Die Betriebsanleitung darf digital bereitgestellt werden, wenn der Zugang auf der Maschine angegeben ist, die Datei druck- und speicherbar bleibt und mindestens zehn Jahre online steht; Papier gibt es auf Verlangen kostenlos innerhalb eines Monats. Der Vermerk „Originalbetriebsanleitung" entfällt, jede Sprachfassung gilt gleich. Für Deutschland schreibt das MaschinenDG Deutsch für Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen, Konformitätserklärung und den Zugangshinweis vor. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Maschine erstmals in Verkehr gebracht wird.
Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Konformitätsbewertung. Welche Vorschrift für Ihr Produkt gilt, prüft Ihre Konformitätsbewertung; bei mehrsprachigen Ländern fragen Sie im Zweifel die nationale Behörde. Stand September 2026.