Anerkenntnisurteil
judgment upon acknowledgment für das Anerkenntnisurteil des § 307: Erkennt der Beklagte den Anspruch an, ergeht Urteil ohne Sachprüfung; beim sofortigen Anerkenntnis ohne Klageveranlassung trägt nach § 93 der Kläger die Kosten. consent judgment wäre der ausgehandelte Vergleichstitel. Im Zweifel entscheidet, ob einseitige Unterwerfung oder Deal gemeint ist.
Das Anerkenntnisurteil beendet den Streit durch Unterwerfung: Erkennt der Beklagte den geltend gemachten Anspruch ganz oder teilweise an, wird er nach § 307 dem Anerkenntnis gemäß verurteilt, ohne mündliche Verhandlung, ohne Schlüssigkeitsprüfung, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe. Die Kostenpointe steckt in § 93: Wer sofort anerkennt und keinen Anlass zur Klage gegeben hat, wälzt die Kosten auf den Kläger, das schärfste Werkzeug gegen voreilige Klagen. Ein consent judgment des Common Law protokolliert dagegen einen Handel; die deutsche Figur ist Prozesshandlung einer Seite, kein Vertrag im Urteilsgewand.
consent judgment läuft zwar bis in internationale Leitfäden als Fassung des § 307, setzt im Zielsystem aber beidseitige Einigung voraus; das deutsche Anerkenntnis ist einseitig und braucht keine Zustimmung des Klägers.
admission ist das Geständnis einzelner Tatsachen; anerkannt wird der Anspruch selbst, eine ganz andere Reichweite.
default judgment ergeht bei Säumnis, nicht bei Anerkenntnis; wer beide mischt, verwechselt Schweigen mit Unterwerfung.
Das Teilanerkenntnis bindet nur im anerkannten Umfang; wer full acknowledgment schreibt, wo teilweise anerkannt wurde, verurteilt den Beklagten sprachlich über seinen Willen hinaus.
Taktisch anerkennen, bevor die Erwiderungsfrist läuft, empfiehlt die deutsche Kanzlei, und der Mandant in Chicago versteht nur Kapitulation. Steht we consent to judgment im Memo, sucht er nach dem ausgehandelten Deal dahinter. Für das Bauchgefühl nachrangig; in der Kostenrechnung entscheidet das sofortige Anerkenntnis über die gesamte Verfahrenslast.
Anerkenntnisurteil klingt für die Maschine nach Konsens, also schreibt sie consent judgment, und aus der einseitigen Prozesshandlung wird ein ausgehandelter Vergleich. Die Kostenmechanik des sofortigen Anerkenntnisses, die den Kläger zahlen lässt, hat in diesem Bild keinen Platz. Der Mandant lehnt die vermeintliche Deal-Taktik ab und verliert die Kostenchance.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.