Arbeitserlaubnis
work permit für die Arbeitserlaubnis, doch bei Titelinhabern ist der Begriff überholt: Seit 2005 steht die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit im Aufenthaltstitel selbst, als permission to work eingetragen; ohne Titel bleibt es bei einer eigenen Erlaubnis. Im Zweifel entscheidet, ob Dokument oder Vermerk gemeint ist.
Die Arbeitserlaubnis ist der Klassiker unter den halb überlebten Begriffen: Bis 2004 ein eigenes Papier der Arbeitsverwaltung, seit dem Zuwanderungsgesetz aufgegangen in der Ein-Titel-Regel, die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit steht im Aufenthaltstitel selbst, etwa als Erwerbstätigkeit gestattet. Wer keinen Titel hat, Gestattete und Geduldete, braucht weiterhin die gesonderte Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde, die intern die Bundesagentur beteiligt. Gemeint ist meist der Vermerk; wer beim Titelinhaber ein zweites Papier sucht, sucht etwas, das dort seit zwanzig Jahren niemand ausstellt.
Beim Titelinhaber existiert kein separates Papier mehr; anders bei Gestatteten, Geduldeten und der Saisonbeschäftigung, dort wird die Erlaubnis weiterhin gesondert erteilt.
Die Bundesagentur für Arbeit stimmt intern zu, entscheidet aber nicht nach außen; approval by the labour office als eigener Bescheid ist irreführend.
employment authorization document ist die US-Karte mit eigenem Antrag; das deutsche System kennt diese Zweispurigkeit nicht.
Der Vermerk kann beschränkt sein, etwa auf einen Arbeitgeber oder eine Tätigkeit; unrestricted work rights ist keine Voreinstellung.
Gefragt wird im Onboarding nach dem work permit, und der neue Mitarbeiter aus São Paulo legt ratlos seine Karte vor. Genau dort steht die Antwort, im Eintrag zur Erwerbstätigkeit; ein zweites Papier zu verlangen blockiert den Vertragsbeginn ohne jeden Grund.
Arbeitserlaubnis liefert die Maschine als work permit, ein Papier, das beim Titelinhaber gar nicht mehr existiert, bei Gestatteten und Geduldeten dagegen sehr wohl. Ein Wort, zwei Rechtslagen, und der Zieltext unterscheidet sie nicht. Gewartet wird auf Post der Behörde, während die vorgelegte Karte längst alles sagt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.