Baugenehmigung
building permit für die Genehmigung nach der Bauordnung des jeweiligen Landes. Sie prüft Planungs- und Bauordnungsrecht in einem, anders als das britische System mit zwei getrennten Zustimmungen. Im Zweifel entscheidet, ob eine oder zwei Genehmigungen erforderlich sind.
Die Baugenehmigung bündelt zwei Prüfungen, die im britischen Recht getrennt sind: Dort braucht ein Vorhaben planning permission für die planungsrechtliche und daneben building regulations approval für die bautechnische Seite. Wer Baugenehmigung mit planning permission übersetzt, unterschlägt deshalb die zweite Hälfte. Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde nach dem Recht des jeweiligen Landes; eine bundeseinheitliche Regelung und damit auch eine amtliche englische Fassung gibt es hier nicht.
Planning permission deckt im britischen Recht nur die planungsrechtliche Seite ab, die bautechnische verlangt eine gesonderte Zustimmung.
Die Baugenehmigung richtet sich nach Landesrecht, eine bundeseinheitliche Fassung gibt es nicht.
Building licence ist ungebräuchlich, für Vorhaben ist permit üblich.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung ein, dann entfällt ein gesondertes Verfahren.
Beantragt ein Bauherr die Genehmigung und berichtet an eine britische Konzernzentrale, zählt der Umfang der Prüfung. Steht planning permission, plant die Zentrale ein zweites Verfahren für die bautechnische Seite ein. Für eine Zeitschiene nachrangig; in der Projektsteuerung kostet es einen Scheinschritt.
Baugenehmigung trifft eine Maschine mit building permit oder planning permission, je nach Zielmarkt. Die zweite Fassung ist im britischen Umfeld naheliegend, deckt dort aber nur die halbe Prüfung ab. Wo die Landesbauordnung erwähnt ist, klärt es sich; in einer Meilensteinplanung entsteht ein Verfahren zu viel.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.