Betriebsausgabe
business expense für die Betriebsausgabe, steuerlich deductible business expense: die betrieblich veranlasste Aufwendung, die den Gewinn mindert. Beim Arbeitnehmer heißt das Gegenstück Werbungskosten, und mit der Vorsteuer hat beides nichts zu tun. Im Zweifel entscheidet, auf welcher Steuerebene der Satz spielt.
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, und sie mindern den Gewinn: Material, Miete, Fahrzeug, Software, Fortbildung, anteilig auch das häusliche Arbeitszimmer. Das Gegenstück auf der Arbeitnehmerseite heißt Werbungskosten, dieselbe Idee, anderes Wort und andere Nachweisregeln. Grenzfälle sind die private Mitveranlassung, wo aufgeteilt oder ganz gestrichen wird, und die Angemessenheit bei Repräsentationsaufwand. Nicht zu verwechseln mit der Vorsteuer, die auf der Umsatzsteuerebene läuft: Eine Ausgabe kann den Gewinn mindern und trotzdem keinen Vorsteuerabzug tragen, etwa wenn die Rechnung formal fehlerhaft ist.
Betriebsausgaben und Werbungskosten sind zwei Wörter für dieselbe Idee in verschiedenen Einkunftsarten; im Englischen verschwindet die Unterscheidung, im Formular nicht.
Abzugsfähig heißt nicht erstattungsfähig; die Ausgabe mindert den Gewinn, sie kommt nicht als Betrag zurück.
write-off ist Umgangssprache und meint mal Abschreibung, mal Ausbuchung; im Steuertext taugt der Begriff nicht.
Vorsteuerabzug und Betriebsausgabenabzug laufen getrennt; eine formal fehlerhafte Rechnung kann den einen kosten und den anderen unberührt lassen.
Abgesetzt werden soll das neue Notebook komplett im Anschaffungsjahr, meint der Gründer nach US-Vorbild. Ob das geht, hängt an Betragsgrenzen und Nutzungsdauer, und bei privater Mitnutzung wird aufgeteilt; die Rechnung entscheidet zusätzlich darüber, ob auch die Vorsteuer gezogen werden kann.
Betriebsausgabe rutscht maschinell zu write-off oder tax deduction, und zwei Ebenen verschwimmen: Gewinnminderung auf der einen, Umsatzsteuer auf der anderen. Der Gründer hört Steuerersparnis und rechnet mit einer Erstattung, die es nicht gibt. Aus einer Ausgabe, die den Gewinn mindert, wird im Kopf ein Rabatt auf den Kaufpreis.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.