Bußgeldkatalog
schedule of fines für den Bußgeldkatalog, genauer fine and penalty catalogue: eine Rechtsverordnung, die Verkehrsverstößen Regelsätze, Punkte und Regelfahrverbote zuordnet und die Bußgeldstellen im Normalfall bindet; bei Vorsatz verdoppelt sich der Satz. Keine unverbindliche Liste. Im Zweifel entscheidet, ob Bindungswirkung mitgemeint ist.
Der Bußgeldkatalog ist keine bloße Liste, sondern eine Rechtsverordnung: Die Bußgeldkatalog-Verordnung ordnet den einzelnen Verkehrsverstößen Regelsätze zu, dazu Punkte und Regelfahrverbote, und bindet die Bußgeldstellen bei gewöhnlichen Tatumständen. Abweichungen nach oben oder unten sind möglich, etwa bei Voreintragungen, wirtschaftlicher Härte oder besonderen Umständen; bei Vorsatz verdoppelt sich der Regelsatz. Der Katalog steht damit zwischen Gesetz und Einzelfallentscheidung. Englisch führt schedule of fines die Struktur, während penalty table zu sehr nach unverbindlicher Übersicht klingt.
Der Katalog ist Verordnungsrecht, keine Empfehlung; wer guideline übersetzt, nimmt ihm die Bindungswirkung.
Regelsätze gelten für gewöhnliche Tatumstände; Voreintragungen, Vorsatz oder wirtschaftliche Härte führen zu Abweichungen.
Bußgeldkatalog und Bußgeldbescheid sind zweierlei: der eine ordnet abstrakt zu, der andere entscheidet den Einzelfall.
sentencing guidelines stammen aus dem Strafrecht anderer Ordnungen; die Übertragung verschiebt die Verstöße in die Kriminalität.
Nachgeschlagen hat die Rechtsabteilung den Regelsatz und hält den Bescheid deshalb für zu hoch. Abweichungen sind zulässig: Voreintragungen erhöhen, wirtschaftliche Verhältnisse können senken, und bei Vorsatz verdoppelt sich der Betrag; der Katalog bindet nur den Normalfall.
Bußgeldkatalog wird maschinell zur fine list oder penalty table und klingt damit nach einer Übersicht ohne Rechtskraft. Tatsächlich ist es eine Verordnung, die Behörden im Normalfall bindet und Punkte wie Fahrverbote gleich mitregelt. Angegriffen wird dann die Höhe, wo die Abweichungsgründe zu prüfen wären.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.