Vorfälligkeitsentschädigung
early repayment charge für die Vorfälligkeitsentschädigung, amerikanisch prepayment penalty: Ausgleich des Zinsschadens bei vorzeitiger Rückzahlung während der Zinsbindung nach § 502. Die Deckelung auf ein Prozent gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliardarlehen. Im Zweifel entscheidet, welche Darlehensart betroffen ist.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Preis für den vorzeitigen Ausstieg aus einem Darlehen mit gebundenem Sollzins: Nach § 502 kann die Bank den unmittelbar entstehenden Zinsschaden verlangen, wenn der Kredit vor Ablauf der Bindung zurückgezahlt wird. Die bekannte Deckelung auf ein Prozent gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliardarlehen; dort zählt allein die Angemessenheit. Der Anspruch entfällt vollständig, wenn der Vertrag zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnungsmethode unzureichend informiert, was die Rechtsprechung zunehmend annimmt.
penalty klingt nach Strafe; rechtlich geht es um Ersatz des Zinsschadens, nicht um Sanktion.
Die Ein-Prozent-Grenze betrifft nur Allgemein-Verbraucherdarlehen; bei Immobiliardarlehen gilt allein der Maßstab der Angemessenheit.
Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kann nach § 489 entschädigungsfrei gekündigt werden; wer diesen Weg unterschlägt, lässt Geld liegen.
Unzureichende Angaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung lassen den Anspruch entfallen; charge always payable ist falsch.
Verkauft werden soll das Haus nach sieben Jahren wegen eines Umzugs, und die Bank verlangt einen fünfstelligen Ausgleich. Ob er zusteht, hängt am Vertragstext: Fehlen die vorgeschriebenen Angaben zur Berechnung, entfällt der Anspruch, und gezahlte Beträge lassen sich zurückfordern.
Vorfälligkeitsentschädigung wird maschinell zur prepayment penalty, einem Wort mit Strafcharakter aus einem Markt, in dem solche Klauseln weitgehend verschwunden sind. Der Leser hält die Forderung entweder für unzulässig oder für unabwendbar, statt sie zu prüfen. Übersehen wird dabei, dass mangelhafte Vertragsangaben den ganzen Anspruch zu Fall bringen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.