Insolvenztabelle
insolvency schedule für die Insolvenztabelle der §§ 174 folgende, auch schedule of claims: das vom Verwalter geführte Verzeichnis der angemeldeten Forderungen. Die Eintragung nach Prüfung wirkt wie ein Urteil. table wäre Möbelenglisch. Im Zweifel entscheidet, ob die Feststellungswirkung mitgedacht ist.
Die Insolvenztabelle bündelt das Forderungswesen: Der Verwalter trägt jede Anmeldung nach § 175 ein, im Prüfungstermin nach § 176 wird erörtert, und widersprechen weder Verwalter noch Gläubiger, gilt die Forderung nach § 178 als festgestellt; die Eintragung wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil, und nach Aufhebung des Verfahrens vollstreckt der Gläubiger nach § 201 aus dem Tabellenauszug, hat der Schuldner nicht widersprochen. Ein proof of debt-Register trägt diese Titelwirkung nicht. Wer table schreibt, produziert Möbel; wer list schreibt, verliert das Beweis- und Vollstreckungsgewicht des Registers.
insolvency table ist die Wörtlichkeit fürs Mobiliar; kein Verfahrenstext kennt sie.
list of creditors ist die bloße Aufstellung ohne Feststellungsmechanik; die Tabelle ist Prüfungs- und Titelregister zugleich.
Die Feststellung zur Tabelle ersetzt das Erkenntnisverfahren; wer sie als registration glättet, degradiert ein Quasi-Urteil zur Formalie.
proof of debt ist die englische Anmeldung, nicht das deutsche Register; die Systeme ähneln sich nur am Eingang.
Neben dreihundert Anmeldungen liegt eine bestrittene Millionenforderung, und der englische Gläubigervertreter fragt, was die Eintragung eigentlich wert ist. Steht list, plant er eine Klage, die er für festgestellte Positionen gar nicht braucht. Für die Statistik nachrangig; in der Vollstreckungsplanung trägt der Tabellenauszug den Titel.
Insolvenztabelle wörtlich genommen liefert die Maschine insolvency table, ein Möbelstück im Verfahrenstext. Die Glättung zu list wiegt schwerer: Sie streicht die Feststellungswirkung des § 178, aus dem urteilsgleichen Register wird eine Listenanmutung. Der Gläubiger verklagt den Schuldner auf etwas, das ihm die Tabelle längst tituliert hat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.