Eröffnungsbeschluss
order opening the insolvency proceedings für den Eröffnungsbeschluss des § 27, kurz opening order: Mit ihm gehen Verwaltung und Verfügung auf den Verwalter über, Vollstreckungen einzelner Gläubiger sind gesperrt. Fehlt die Stunde, gilt amtlich Mittag. Im Zweifel entscheidet, ob der Beschluss als Zäsur erkennbar bleibt.
Der Eröffnungsbeschluss ist die Stunde null: § 27 verlangt die Benennung von Schuldner und Verwalter samt Eröffnungszeitpunkt; steht die Stunde nicht im Beschluss, gilt nach der amtlichen Fassung der Mittag des Erlasstages. Ab diesem Moment wirkt § 80, der Schuldner verliert die Verfügungsmacht, § 87 verweist die Insolvenzgläubiger auf das Verfahren, Einzelzwangsvollstreckung ist nach § 89 untersagt, und die Fristen für Anmeldungen laufen. Wer den Beschluss als decision to open glättet, nimmt ihm den Beschlusscharakter samt Rechtsmittelweg; die opening order ist Zäsur, nicht Mitteilung.
opening decision klingt nach Verwaltungsvermerk; der Beschluss ist gerichtliche Entscheidung mit sofortiger Beschwerde als Rechtsmittel.
commencement order ist die Linie einer zweiten Gesamtübersetzung; im selben Dokument nicht mit opening order mischen, sondern eine Linie durchhalten.
Eröffnung heißt opening, nicht institution: instituted proceedings verschieben ins Klageenglisch.
Der Abweisungsbeschluss mangels Masse ist das Gegenstück; wer beide öffnen lässt, verkehrt das Ergebnis ins Gegenteil.
Während die Nachricht von der Eröffnung durch die Lieferkette läuft, will die US-Konzernzentrale den Beschluss im Wortlaut sehen. Steht opening decision, delegiert sie das Blatt an die Ablage; steht order samt Wirkungen, stoppt sie sofort alle Direktzahlungen an den Schuldner. Für den Newsletter nachrangig; im Zahlungslauf zählt die Zäsur.
Eröffnungsbeschluss verliert in der Maschine seinen Beschlusskern und wird zur opening decision, einem Wort wie aus dem Sitzungsprotokoll. Dass § 27 eine gerichtliche Zäsur meint, ab der Verfügungsmacht wechselt und Vollstreckung stockt, liest niemand mehr heraus. Die Buchhaltung des Kunden zahlt weiter, mitten in die Anfechtung hinein.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.