Grunderwerbsteuer
real property transfer tax für die Grunderwerbsteuer, kurz land transfer tax: einmalig beim Erwerb, je nach Bundesland zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Prozent des Kaufpreises; ohne Zahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit keine Eigentumsumschreibung. Im Zweifel entscheidet, ob deutsche Ländersätze oder fremde Systeme gemeint sind.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstücks an und ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten: Der Satz liegt je nach Bundesland zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Prozent des Kaufpreises, in Bayern am niedrigsten. Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer gemeinsam, praktisch trägt sie fast immer der Käufer laut Vertrag. Der Notar meldet die Beurkundung dem Finanzamt, dieses erlässt den Bescheid, und erst nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die keine Eigentumsumschreibung erfolgt. Mitverkauftes Inventar kann gesondert ausgewiesen werden und mindert die Bemessungsgrundlage.
stamp duty ist die britische Stempelsteuer mit Stufentarif und Freibeträgen; die deutsche Steuer läuft mit einem festen Ländersatz auf den ganzen Preis.
Die Sätze unterscheiden sich je Bundesland erheblich; wer einen bundesweiten Prozentsatz nennt, rechnet für die Hälfte der Käufer falsch.
Grunderwerbsteuer und Grundsteuer sind verschieden; die eine fällt einmal beim Kauf an, die andere jährlich auf den Besitz.
Mitgekauftes Inventar mindert die Bemessungsgrundlage nur in realistischer Höhe; überzogene Ansätze streicht das Finanzamt.
Beurkundet ist am Freitag, und der Käufer aus London kalkuliert mit den britischen Stufen samt Freibetrag für den ersten Erwerb. Hier zählt ein Ländersatz auf den vollen Kaufpreis, ohne Freibetrag; zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen liegen bei mittleren Preisen fünfstellige Beträge Unterschied.
Grunderwerbsteuer wird maschinell zur stamp duty, und mit dem Wort reist der britische Stufentarif samt Freibeträgen für Ersterwerber ein. Hier gilt ein fester Satz des Bundeslandes auf den vollen Preis, ohne Schwellen und ohne Vergünstigung. Am Ende steht eine Steuerlast, mit der niemand gerechnet hat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.