Güteverhandlung
conciliation hearing für die Güteverhandlung des § 278: der regelmäßig vorgeschaltete Einigungsversuch vor der streitigen Verhandlung, vom Gericht geleitet, mit Anordnung des persönlichen Erscheinens. Kein freiwilliges mediation meeting; erklärend court-led settlement discussion. Im Zweifel entscheidet, ob Pflichttermin oder Kür gemeint ist.
Die Güteverhandlung ist Programm des § 278: Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf gütliche Beilegung bedacht sein, und der streitigen Verhandlung geht regelmäßig der Gütetermin voraus, in dem das Gericht den Sach- und Streitstand mit den Parteien erörtert und Fragen stellt; das persönliche Erscheinen kann angeordnet werden, der geschlossene Vergleich wird protokolliert und ist Vollstreckungstitel. Das englische Verfahren kennt Vergleichsdruck über Kostenanreize und ADR-Protokolle, aber keinen richtergeleiteten Pflichttermin dieser Art; wer mediation schreibt, verlegt die Rolle vom Spruchkörper zum externen Dritten.
mediation ist das Verfahren vor dem externen, nicht entscheidenden Dritten; in der Güteverhandlung sitzt der erkennende Richter selbst am Tisch.
settlement conference trägt amerikanische Case-Management-Färbung; verständlich, aber ohne den deutschen Pflichtcharakter.
Das Scheitern der Güteverhandlung ist Verfahrensstation, kein Makel; wer failed conciliation dramatisiert, verschiebt die Tonlage des Protokolls.
Der Güterichter des § 278 Absatz 5 ist eine eigene Figur ohne Entscheidungsgewalt; wer ihn mit dem erkennenden Gericht gleichsetzt, verwischt die Vertraulichkeitsgrenze.
Neun Uhr, Saal 115, und die kalifornische Partei fragt ihren Anwalt, warum sie persönlich erscheinen muss, wo doch niemand mediation vereinbart hat. Steht voluntary settlement talk in der Terminmitteilung, bleibt der CEO zu Hause und riskiert das Ordnungsgeld. Für die Reiseplanung nachrangig; in der Terminvorbereitung entscheidet der Pflichtcharakter über Anreise und Vollmacht.
Güteverhandlung sortiert die Maschine ins ADR-Regal und liefert mediation hearing, als säße ein externer Mediator statt des erkennenden Gerichts am Tisch. Pflichtcharakter, Anordnung des persönlichen Erscheinens und Protokollvergleich als Titel passen in dieses Bild nicht hinein. Die Partei behandelt den Termin als unverbindliches Angebot und zahlt dafür.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.