Immobilienfinanzierung
property financing für die Immobilienfinanzierung, im Bankverkehr mortgage financing: Eigenkapital plus grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen, meist mit Zinsbindung und anschließender Restschuld. Gesichert wird über eine Grundschuld, nicht über eine mortgage im angloamerikanischen Sinn. Im Zweifel entscheidet, ob Finanzierungsform oder Sicherungsrecht gemeint ist.
Die Immobilienfinanzierung folgt in Deutschland einem eigenen Muster: Eigenkapital für Kaufnebenkosten und einen Teil des Preises, dazu ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen, meist als Annuitätendarlehen mit fester Sollzinsbindung über zehn oder fünfzehn Jahre. Gesichert wird über eine Grundschuld, die notariell bestellt und ins Grundbuch eingetragen wird. Nach Ablauf der Zinsbindung bleibt regelmäßig eine Restschuld, die anschlussfinanziert werden muss. Der amerikanische Markt kennt dagegen Festzinsen über die volle Laufzeit und ein anderes Sicherungsrecht; wer mortgage übersetzt, bringt beide Erwartungen mit, die hier nicht zutreffen.
mortgage bezeichnet im Englischen zugleich Darlehen und Sicherungsrecht; deutsch sind Darlehensvertrag und Grundschuld zwei getrennte Geschäfte.
Die Zinsbindung ist nicht die Laufzeit; wer thirty-year mortgage als Vorbild nimmt, unterschätzt das Anschlussrisiko.
foreclosure ist die Zwangsversteigerung mit eigenem Verfahren; wer sie als automatische Folge des Zahlungsverzugs beschreibt, überspringt die Vollstreckungsvoraussetzungen.
Die Bank finanziert die Kaufnebenkosten selten mit; hundred per cent financing meint hier den Kaufpreis, nicht die Gesamtkosten.
Zugesagt hat die Bank achtzig Prozent des Kaufpreises, und der Käufer aus Seattle rechnet mit einem Zinssatz für die volle Laufzeit. Gebunden ist der Zins nur zehn Jahre, danach folgt die Restschuld zu unbekannten Konditionen; diese Lücke gehört in jede seriöse Kalkulation.
Immobilienfinanzierung wird maschinell zur mortgage, einem Wort, das Darlehen und Sicherungsrecht in einem trägt und dreißig Jahre Festzins mitdenkt. Die deutsche Trennung von Darlehensvertrag und Grundschuld sowie die begrenzte Zinsbindung passen nicht in dieses Bild. Kalkuliert wird dann eine Finanzierung ohne die Lücke, die nach der Bindung aufgeht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.