Insolvenzmasse
insolvency estate nach der amtlichen Definition des § 35: das gesamte Schuldnervermögen bei Eröffnung samt Neuerwerb während des Verfahrens. estate trägt, mass wäre Maschinenbau; für Einzelposten assets of the estate. Im Zweifel entscheidet, ob die Verfahrensbindung des Vermögens mitklingt.
Die Insolvenzmasse ist der Haftungsverband des Verfahrens: § 35 zieht alles Schuldnervermögen bei Eröffnung plus Neuerwerb zusammen, § 36 nimmt das Unpfändbare aus, und mit der Eröffnung verliert der Schuldner nach § 80 die Verfügungsbefugnis darüber. Aus der Masse werden zuerst die Masseverbindlichkeiten bedient, erst dann die Insolvenzgläubiger. Das englische estate trägt diese Bindung, weil auch bankruptcy estate und estate in administration Vermögensverbände unter Amtsverwaltung bezeichnen; das wörtliche mass dagegen existiert nur in schlechten Übersetzungen und lässt den Leser an Physik denken.
insolvency mass ist die Wörtlichkeit, die kein englischer Text kennt; estate ist gesetzt.
assets allein beschreibt Gegenstände, nicht den gebundenen Verband; die Haftungsordnung geht verloren.
Nicht jede Sache im Betrieb gehört zur Masse: Aussonderungsgut fremden Eigentums fällt heraus, Absonderungsrechte werden vorab befriedigt.
Der pfändungsfreie Neuerwerb bleibt draußen; wer estate mit dem Gesamtvermögen gleichsetzt, verspricht den Gläubigern zu viel.
Was gehört eigentlich noch der Firma, fragt der amerikanische Leasinggeber, dessen Maschinen in der Halle stehen, und der Statusbericht soll die Masse abgrenzen. Steht assets pauschal, zählt er seine Geräte mit. Für die Inventurliste nachrangig; in der Gläubigerinformation trennt estate das Gebundene vom Fremden.
Insolvenzmasse wird wörtlich zur insolvency mass, und der englische Leser stolpert über ein Wort aus der Physikstunde. Schlimmer ist die Glättung zu assets: Sie löscht die Verfahrensbindung, den Kern des § 35, und macht aus dem Haftungsverband eine Vermögensliste. Der Aussonderungsberechtigte findet sein Eigentum plötzlich im Verteilungstopf wieder.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.