Kfz-Haftpflicht
motor third-party liability insurance für die Kfz-Haftpflicht, kurz motor liability insurance: Pflichtversicherung als Zulassungsvoraussetzung, sie deckt Schäden Dritter, nicht die eigenen; Geschädigte haben den Direktanspruch gegen den Versicherer. Kasko ist etwas anderes. Im Zweifel entscheidet, wessen Schaden ersetzt werden soll.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Zulassungsvoraussetzung: Ohne sie gibt es kein Kennzeichen, und der Versicherer meldet den Wegfall des Schutzes direkt an die Zulassungsstelle. Sie deckt Schäden, die Dritte durch den Betrieb des Fahrzeugs erleiden, nicht die eigenen; dafür stehen Teil- und Vollkasko bereit. Die Besonderheit für Geschädigte ist der Direktanspruch gegen den gegnerischen Versicherer, weshalb die Regulierung meist ohne Prozess läuft. Britisch heißt der Pflichtteil third-party insurance, amerikanisch liability coverage mit Deckungssummen je Schadensart, deutlich niedriger als die deutschen Mindestsummen.
car insurance ist der Sammelbegriff; die Haftpflicht ist nur ein Teil davon, Kasko der andere.
Der Direktanspruch gegen den gegnerischen Versicherer ist deutsche Besonderheit; wer claim against the driver schreibt, führt den Geschädigten in den falschen Prozess.
Teilkasko und Vollkasko sind partial und fully comprehensive cover; als Haftpflicht übersetzt decken sie plötzlich die falsche Seite.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen deutlich über den amerikanischen; wer coverage limits ohne Zahlenkontext überträgt, weckt falsche Erwartungen.
Zugelassen wird der Firmenwagen erst nach Vorlage der Versicherungsbestätigung, was die Niederlassung in Austin für Bürokratie hält. Ohne Deckung gibt es kein Kennzeichen, und fällt der Schutz weg, meldet der Versicherer das der Behörde; die Zulassung hängt am Vertrag, nicht umgekehrt.
Kfz-Haftpflicht verflacht maschinell zu car insurance, und die Trennlinie zwischen Fremd- und Eigenschaden verschwindet. Der Leser hält seine Vollkasko für dasselbe Produkt oder erwartet umgekehrt Ersatz für den eigenen Wagen aus der Pflichtversicherung. Beim Schadensfall stellt sich heraus, dass die falsche Police adressiert wurde.
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