Berufsgenossenschaft
employers' liability insurance association für die Berufsgenossenschaft, so das Gesundheitsportal des Bundes; die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt accident insurance institution. Im Zweifel entscheidet, ob ein Träger oder das System gemeint ist.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen; die Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Englisch führt das Gesundheitsportal des Bundes employers' liability insurance association, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung accident insurance institution. Die Fassung mit liability führt leicht in die Haftung, um die es nicht geht.
Liability in der amtlichen Fassung meint keine Haftpflichtversicherung; die Berufsgenossenschaft ersetzt die Haftung des Arbeitgebers.
Zwei amtliche Fassungen stehen nebeneinander, association und institution.
Trade association oder guild treffen nicht; gemeint ist ein Sozialversicherungsträger.
Die Beiträge zahlen die Unternehmen allein; eine Beteiligung der Beschäftigten gibt es nicht.
Eine Reinigungsfirma meldet den Unfall, und der Schriftsatz für den ausländischen Auftraggeber nennt die Stelle professional guild. Der Versicherer ordnet das als Berufsverband ein, während tatsächlich ein Sozialversicherungsträger über die Leistungen entscheidet.
Berufsgenossenschaft baut die Maschine zu professional association oder trade guild um, und beides macht aus einem Sozialversicherungsträger eine Berufsvereinigung. Die amtliche Fassung nennt die Arbeitgeberfinanzierung, und darauf kommt es bei der Zuständigkeit an.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.