Kinderzuschlag
child supplement für den Kinderzuschlag, beschreibend supplementary allowance for children: eine Leistung der Familienkasse für Eltern, die ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht den ihrer Kinder; sie tritt neben das Kindergeld und entfällt bei Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Im Zweifel entscheidet, ob Kindergeld oder Zuschlag gemeint ist.
Der Kinderzuschlag schließt die Lücke zwischen Kindergeld und Grundsicherung: Er geht an Eltern, die ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen decken können, deren Einkommen aber für den Bedarf der Kinder nicht reicht. Gezahlt wird er von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld, gestaffelt nach Einkommen und Wohnkosten, und er entfällt, sobald Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht. An ihn knüpfen weitere Vorteile an, etwa die Befreiung von Kita-Gebühren und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weil viele Berechtigte ihn nicht kennen, bleibt er einer der am seltensten abgerufenen Ansprüche.
Kindergeld und Kinderzuschlag sind zwei Leistungen; das eine steht allen zu, das andere nur bei niedrigem Einkommen.
child benefit ist im Englischen für das Kindergeld besetzt; wer den Zuschlag so nennt, macht aus zwei Ansprüchen einen.
Er entfällt, sobald Grundsicherungsgeld zusteht; parallel beziehen lässt sich beides nicht.
An ihn knüpfen Kita-Befreiung und Bildungsleistungen an; wer ihn als reine Geldleistung beschreibt, unterschlägt die Nebenwirkungen.
Übersehen hat die Familie den Zuschlag jahrelang, weil sie sich für nicht bedürftig hielt. Genau dafür ist er gedacht: für Eltern, die arbeiten und sich selbst tragen, deren Einkommen aber für die Kinder nicht reicht; rückwirkend zahlt die Familienkasse nur sehr begrenzt.
Kinderzuschlag wird maschinell zum child benefit, dem Wort für das Kindergeld, und zwei Leistungen fallen in eine. Der Leser hält den Zuschlag für dieselbe Zahlung und beantragt ihn nie. Ausgerechnet die Gruppe, für die er gedacht ist, erfährt so nichts von einem Anspruch, der ihr zusteht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.