Kindeswohl
Nimm best interests of the child, den internationalen Standard; welfare of the child ist die englische Gesetzesformel, child’s well-being bleibt Alltagssprache. Im Zweifel entscheidet, ob der Rechtsmaßstab oder das Befinden gemeint ist.
Das Kindeswohl ist der Maßstab jeder Sorge- und Umgangsentscheidung, § 1697a BGB. International und in den USA heißt dieser Maßstab best interests of the child, die Formel der UN-Kinderrechtskonvention; England formuliert ihn im Children Act als welfare of the child und macht ihn mit dem welfare principle zur obersten Richtschnur. Beide Fassungen sind Rechtsbegriffe mit Prüfprogramm; child well-being beschreibt dagegen ein Befinden und misst nichts. Die Übersetzung entscheidet damit, ob im Zieltext ein Maßstab steht oder eine Stimmung.
child welfare ohne of ist der Systembegriff der Jugendhilfe; child welfare services meint Behörden, nicht den Maßstab.
the child’s good ist wörtlich und leer.
well-being genügt in Berichten, nicht im Beschluss; dort trägt nur die feste Formel.
Sorge- und Umgangsentscheidungen begründen sich über das Kindeswohl: Das Gericht misst jede Lösung an diesem Maßstab. best interests of the child oder welfare of the child machen die Prüfung sichtbar; well-being verwandelt die tragende Erwägung in eine Befindlichkeitsnotiz.
Aus dem Kindeswohl macht die Maschine child well-being oder child welfare, und der feststehende Prüfungsmaßstab best interests of the child, an dem das Gericht jede Entscheidung misst, löst sich in Befindlichkeitsprosa auf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.