Freibetrag
tax-free allowance für den Betrag, der von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird, sodass nur der übersteigende Teil steuerpflichtig bleibt. Die Freigrenze wirkt anders: Wird sie überschritten, ist alles steuerpflichtig. Im Zweifel entscheidet, ob nur der Überschuss oder der ganze Betrag besteuert wird.
Der Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage: Übersteigt der Betrag die Grenze, wird nur der Überschuss besteuert. Die Freigrenze funktioniert genau umgekehrt, denn wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Im Englischen ist tax-free allowance für den Freibetrag geläufig, für die Freigrenze eher exemption limit oder exemption threshold. Wer beide mit allowance oder mit threshold übersetzt, verwischt einen Unterschied, der bei knapper Überschreitung über den vollen Steuerbetrag entscheidet.
Freibetrag und Freigrenze sind verschieden, beim Freibetrag bleibt der Sockel frei, bei Überschreiten der Freigrenze wird alles steuerpflichtig.
Threshold allein bezeichnet eine Schwelle und trifft den Abzug vom Bemessungsbetrag nicht.
Deduction meint den Abzug einer Aufwendung, der Freibetrag knüpft dagegen nicht an tatsächliche Kosten an.
Der Pauschbetrag ist eine dritte Größe und ersetzt den Einzelnachweis von Aufwendungen, wirkt in der Praxis aber teils wie ein Freibetrag, etwa der Sparer-Pauschbetrag.
Rechnet jemand aus, wie viel von einer Zuwendung steuerfrei bleibt, entscheidet die Bauart der Grenze über das Ergebnis. Wird ein Freibetrag knapp überschritten, ist nur die Differenz steuerpflichtig, bei einer Freigrenze dagegen alles. Für eine Überschlagsrechnung mag das durchgehen; bei knapper Überschreitung liegen die Beträge weit auseinander.
Weil Freibetrag und Freigrenze im Englischen beide in die Nähe von allowance oder threshold rücken, gibt eine Maschine sie oft gleich wieder. Ob nur der Überschuss oder der ganze Betrag besteuert wird, bleibt damit offen. Wo eine Rechnung danebensteht, fällt die Abweichung auf; in einer Erläuterung zur Steuerpflicht bleibt sie unbemerkt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.