Kindesunterhalt
Nimm child maintenance für britische, child support für amerikanische Leser; gemeint ist derselbe Anspruch des Kindes. Im Zweifel entscheidet das Land, in dem der Titel wirken soll.
Der Anspruch des Kindes ist derselbe, die Systeme dahinter sind es nicht: England und Wales sprechen von child maintenance, verwaltet über den Child Maintenance Service; die USA von child support, mit Richtlinien je Bundesstaat. In Deutschland rechnet die Praxis nach der Düsseldorfer Tabelle, einem Eigennamen, der im Zieltext stehen bleiben und einmal erklärt werden sollte. Dazu die Arbeitsteilung des § 1606 BGB: Ein Elternteil leistet Barunterhalt, der betreuende erfüllt seinen Teil durch Pflege und Erziehung; wer beides unter support zusammenzieht, verliert diese Struktur.
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Eigenname; als Düsseldorf table ohne Erklärung bleibt sie rätselhaft, besser einmal ausschreiben: the Düsseldorfer Tabelle, the guideline table used by German family courts.
Barunterhalt heißt cash maintenance; der betreuende Elternteil erfüllt seinen Teil durch Pflege und Erziehung, diese Arbeitsteilung sollte der Zieltext erhalten.
child’s maintenance mit Possessiv ist unüblich; die festen Formen sind child maintenance und child support.
Der Titel über Kindesunterhalt, vollstreckbar in London: Das Dokument soll den Leser in sein eigenes System führen, also child maintenance. Für ein Verfahren in den USA gilt das Gegenteil, dort erwartet jede Behörde child support; die Wahl ist Ortsfrage, nicht Geschmack.
Der Automat mischt child support und child maintenance im selben Dokument und verweist den Londoner Leser halb auf ein US-System, halb auf sein eigenes; welcher Behördenweg gemeint ist, bleibt offen, obwohl genau das der Zweck des Titels war.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.