Klageerwiderung
statement of defence für die Klageerwiderung, im US-Umfeld answer: der Schriftsatz des Beklagten zur Klage, binnen der gerichtlich gesetzten Frist nach § 277, mit Verteidigungsmitteln und Tatsachenvortrag. Kein bloßes reply. Im Zweifel entscheidet, welche Prozessordnung den Schriftsatz benennt.
Die Klageerwiderung ist der erste große Auftritt des Beklagten: Das Gericht setzt ihm nach Zustellung der Klage eine Frist, § 277, binnen derer er Verteidigungsmittel vorbringen muss; was verspätet kommt, kann nach den Präklusionsregeln zurückgewiesen werden. Der Schriftsatz trägt Anträge, Tatsachenvortrag und Beweisangebote, oft verbunden mit der Verteidigungsanzeige des schriftlichen Vorverfahrens. Englisch heißt das Gegenstück defence mit eigenem Fristenlauf nach den Verfahrensregeln, amerikanisch answer samt motion-Kultur davor; wer nur reply schreibt, degradiert den zentralen Verteidigungsschriftsatz zur Korrespondenz.
reply ist im englischen Verfahren die Replik des Klägers auf die defence; wer die Erwiderung so nennt, vertauscht die Rollen.
response klingt nach formloser Antwortpost; die Erwiderung ist fristgebundener Schriftsatz mit Präklusionsrisiko.
Die Verteidigungsanzeige ist der Vorläufer, nicht die Erwiderung; wer beide zusammenzieht, verschenkt die Zweiwochenlogik des Vorverfahrens.
counterclaim ist die Widerklage, ein Angriff; die Erwiderung verteidigt, auch wenn beide im selben Schriftsatz stehen können.
Zugestellt am Dienstag, Frist drei Wochen, und der Mandant in Austin schickt den deutschen Schriftsatzentwurf zur Freigabe. Steht im Anschreiben our reply to the letter, priorisiert seine Legal-Abteilung das Dokument wie Routinepost. Für die Betreffzeile nachrangig; im Fristenkalender entscheidet die Einordnung als Verteidigungsschriftsatz über die Präklusion.
Klageerwiderung dampft die Maschine zu reply ein, dem Wort für die Klägerreplik, und vertauscht damit im englischen Verfahrensbild die Rollen der Parteien. Aus dem fristgebundenen Verteidigungsschriftsatz mit Präklusionsrisiko wird beiläufige Antwortpost. Der Beklagte, der eigentlich angreift und verteidigt, wirkt im Zieltext wie jemand, der nur zurückschreibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.