Klagerücknahme
withdrawal of the action für die Klagerücknahme des § 269: bis zum Verhandlungsbeginn frei, danach nur mit Einwilligung des Beklagten; die Kosten trägt grundsätzlich der zurücknehmende Kläger, der Anspruch bleibt neu einklagbar. Die englische discontinuance läuft nach eigenen Regeln. Im Zweifel entscheidet, ob Einwilligungsschwelle und Kostenfolge mitgehen.
Die Klagerücknahme spult den Prozess zurück: Nach § 269 kann der Kläger bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache frei zurücknehmen, danach nur mit dessen Einwilligung, der Beklagte darf dann auf klärendem Urteil bestehen. Die Rücknahme beseitigt die Rechtshängigkeit rückwirkend, ein Sachurteil ergeht nicht, der Anspruch kann erneut eingeklagt werden; die Kosten legt der Beschluss regelmäßig dem Kläger auf. Das englische Part-38-Regime arbeitet mit notice of discontinuance und teils Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernissen, die Kostenfolge gegen den Claimant ist dort Voreinstellung.
dismissal ist die gerichtliche Abweisung; zurückgenommen wird durch den Kläger, abgewiesen durch das Gericht.
Die Rücknahme ist kein Verzicht: Der Verzicht nach § 306 führt zum klageabweisenden Verzichtsurteil mit Rechtskraft, die Rücknahme lässt den Anspruch leben.
Nach Verhandlungsbeginn ohne Einwilligung geht nichts; wer unilateral withdrawal at any time verspricht, übersieht die Sperre.
settled out of court unterstellt eine Einigung; zurückgenommen wird auch ohne jeden Vergleich, etwa nach Zahlung oder Neubewertung.
Bezahlt hat der Schuldner am Tag vor dem Termin, und die Mandantschaft in Sydney will die Sache beenden, ohne neue Kosten. Steht we hereby dismiss our claim im Entwurf, erklärt der Kläger etwas, das nur das Gericht kann. Für die Ablage nachrangig; im Kostenbeschluss entscheidet der richtige Weg zwischen Rücknahme und Erledigung.
Klagerücknahme mischt die Maschine mit dismissal und settlement zum Brei aus Gerichtsakt und Einigung, und die feinen Schalter des § 269, Einwilligungsschwelle, Kostenlast, Wiederholbarkeit der Klage, gehen darin unter. Besonders teuer wird die Verwechslung mit der Erledigung: Wer zurücknimmt, wo er für erledigt erklären müsste, zahlt Kosten, die der Gegner tragen sollte.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.