Einstellung des Verfahrens
termination of proceedings nach der amtlichen Fassung der Strafprozessordnung, in der Praxis auch discontinuance of proceedings. Nicht mit dem Freispruch verwechseln, der ein Urteil nach Hauptverhandlung ist. Im Zweifel entscheidet, ob das Verfahren ohne Sachentscheidung endet oder ein Gericht freispricht.
Die Einstellung beendet das Verfahren, ohne dass ein Urteil ergeht: mangels genügenden Anlasses zur Anklage, wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen wie eine Geldzahlung. Die amtliche englische Fassung spricht von termination of proceedings, in der Praxis ist discontinuance of proceedings verbreitet. Zwei Abgrenzungen sind wichtig: Ein Freispruch ist ein Urteil nach Hauptverhandlung, die Einstellung nicht, und die Einstellung gegen Auflagen enthält keinen Schuldspruch, auch wenn eine Zahlung fällig wird.
Die Einstellung ist kein Freispruch, acquittal setzt ein Urteil nach Hauptverhandlung voraus.
Die Einstellung gegen Auflagen enthält keinen Schuldspruch, sie ist weder guilty plea noch Verurteilung.
Dismissal ist mehrdeutig und trifft je nach Rechtsordnung die gerichtliche Abweisung, für die Einstellung termination oder discontinuance of proceedings verwenden.
Einstellung durch die Staatsanwaltschaft und Einstellung durch das Gericht folgen verschiedenen Vorschriften, die Fassung sollte erkennen lassen, wer entschieden hat.
Endet ein Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags, will der Betroffene später belegen, dass er nicht vorbestraft ist. Steht in der Übersetzung dismissal oder gar conviction, entsteht ein falscher Eindruck vom Ausgang. Bei einer mündlichen Auskunft lässt sich nachfragen; in einer Bescheinigung für eine Behörde nicht.
Aus Einstellung des Verfahrens macht eine Maschine je nach Zusammenhang dismissal, closure oder sogar suspension, Wörter mit ganz verschiedener Bedeutung im Strafverfahren. Ob ohne Schuldspruch beendet oder nur unterbrochen wurde, bleibt offen. Im Gespräch klärt eine Rückfrage das; in einer Bescheinigung zählt genau dieser Unterschied.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.