Kündigung
notice of termination für die Kündigung als Erklärung, dismissal für die Arbeitgeberkündigung, resignation für die des Arbeitnehmers; termination ist nur die Beendigung als Oberbegriff. Deutsch zwingend: Schriftform mit Unterschrift nach § 623, elektronisch ausgeschlossen. Im Zweifel entscheidet, wer kündigt und ob die Form mitgenannt ist.
Kündigung ist ein Wort für vier englische: Die Erklärung ist die notice of termination, kündigt der Arbeitgeber, sprechen Kündigungsschutz und Gerichte von dismissal, kündigt der Arbeitnehmer, von resignation, und termination bezeichnet die Beendigung als Ergebnis. Dazu kommt die deutsche Formstrenge: § 623 verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, die elektronische Form ist ausgeschlossen, die Mail-Kündigung nichtig. Nach der Wartezeit greift das Kündigungsschutzgesetz mit sozialem Rechtfertigungszwang in Betrieben über zehn Beschäftigten; der Arbeitnehmer selbst kündigt begründungsfrei. Wer alles unterschiedslos termination nennt, verliert Richtung, Form und Schutzniveau.
cancellation ist Vertragsstorno im Verbraucherenglisch; die Arbeitskündigung heißt so nie.
to be fired und to quit sind Umgangssprache; im Schriftsatz tragen dismissal und resignation.
Die Mail-Kündigung ist nichtig, nicht bloß unschön; wer notice by email als wirksam übersetzt, verschenkt den Formeinwand des § 623.
termination agreement ist der Aufhebungsvertrag, keine Kündigung; die einseitige Erklärung braucht keine Zustimmung der Gegenseite.
Gefeuert per Chat-Nachricht, so erzählt es der Mandant aus dem US-Konzern, und die deutsche Personalakte enthält tatsächlich nur ein PDF. Nach deutschem Recht existiert diese Kündigung nicht; die Frist läuft weiter, der Lohnanspruch auch, und die Klagefrist beginnt mangels Schriftform gar nicht erst.
Kündigung wirft die Maschine wahllos auf termination, cancellation oder notice und würfelt damit Richtung und Rechtsfolge. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erklärt, ob Schutzrecht greift, ob die Form gewahrt ist, alles hängt an der Wortwahl, die der Automat dem Zufall überlässt. Der Mandant hält seine PDF-Kündigung für wirksam und verkennt die Rechtslage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.