Mietvertrag
tenancy agreement für den Wohnraum-Mietvertrag im britischen Ohr, amerikanisch lease / rental agreement: Deutsch ist der unbefristete Vertrag mit Kündigungsschutz die Regel, der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse; der fixed-term lease als Normalfall ist Import. Im Zweifel entscheidet, welches Beendigungsbild der Leser mitbringt.
Der Mietvertrag über Wohnraum ist deutsch ein Dauerschuldverhältnis mit eingebautem Bestandsschutz: Die unbefristete Miete ist der gesetzliche Regelfall, Befristung nur mit qualifiziertem Grund; kündigen kann der Mieter mit Dreimonatsfrist frei, der Vermieter nur mit berechtigtem Interesse, Eigenbedarf voran, ordentliche Kündigung wegen bloßen Auslaufwunsches gibt es nicht. Miethöhe und Erhöhung sind reguliert, Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, örtlich die Mietpreisbremse. Die angloamerikanische Welt denkt vom lease term her, Ablauf beendet, Verlängerung ist Verhandlung; wer deutsche Verträge so liest, hält zwingenden Schutz für Vertragslücken und ergänzt Klauseln, die unwirksam sind.
lease weckt in Deutschland Leasing-Assoziationen; im Mietkontext trägt das Wort, im deutschen Text Richtung Englisch, nie umgekehrt als Leasingvertrag.
landlord und Vermieter decken sich, tenant und Mieter auch; aber eviction ist nicht Kündigung, sondern Räumung, zwei Verfahrensschritte auseinander.
Der Zeitmietvertrag verlangt den qualifizierten Befristungsgrund bei Vertragsschluss; fixed term at will übersetzt eine Option, die das Gesetz sperrt.
security deposit und Kaution treffen sich, aber die deutsche Drei-Monatsmieten-Grenze und Anlagepflicht reisen nicht mit dem Wort.
Vermietet wird die Berliner Wohnung an ein Expat-Paar, und deren Anwalt aus Chicago fragt nach dem renewal mechanism am Ende des lease term. Den Mechanismus gibt es nicht, der Vertrag läuft schlicht weiter; erklärungsbedürftig ist die umgekehrte Welt, in der der Vermieter ein Ende begründen muss.
Mietvertrag verleast die Maschine zum lease und liefert das ganze Ablaufdenken gleich mit, term, expiry, renewal option. Bestandsschutz, Interessenzwang des Vermieters und die Regel des unbefristeten Vertrags stehen in keinem dieser Wörter. Das Expat-Paar verhandelt um eine Verlängerung, die ihm längst von Gesetzes wegen gehört.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.