Pendlerpauschale
commuter allowance für die Pendlerpauschale, amtlich Entfernungspauschale und damit distance allowance: seit 2026 einheitlich achtunddreißig Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten, nach § 9 des Einkommensteuergesetzes, für die einfache Strecke und unabhängig vom Verkehrsmittel. Im Zweifel entscheidet, ob alter oder neuer Rechtsstand gemeint ist.
Die Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, gehört zu den Werbungskosten und wurde zum Jahr 2026 grundlegend vereinfacht: Statt des alten Stufenmodells gelten nach § 9 des Einkommensteuergesetzes nun einheitlich achtunddreißig Cent je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten. Gerechnet wird die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, unabhängig vom Verkehrsmittel, nur für Tage mit tatsächlicher Fahrt. Spürbar wird sie erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags; für Tage im Homeoffice greift stattdessen die Tagespauschale.
Das alte Stufenmodell mit dreißig Cent für die ersten zwanzig Kilometer gilt seit 2026 nicht mehr; wer es überträgt, rechnet nach überholtem Recht.
Gerechnet wird die einfache Entfernung, nicht die gefahrene Strecke; round trip verdoppelt den Betrag unzulässig.
Die Pauschale ist Werbungskosten, keine Erstattung; wer reimbursement schreibt, verspricht ausgezahltes Geld statt einer Abzugsposition.
Für Homeoffice-Tage gibt es keine Entfernungspauschale, sondern die Tagespauschale; beide nebeneinander anzusetzen ist unzulässig.
Gependelt wird zwölf Kilometer je Richtung, und der Steuerberater aus Wien rechnet nach dem Stufenmodell, das er in Erinnerung hat. Seit 2026 gelten achtunddreißig Cent ab dem ersten Kilometer; für kurze Wege macht das über das Jahr einen dreistelligen Unterschied bei den Werbungskosten.
Pendlerpauschale wird maschinell zur commuter allowance und klingt damit nach einer Zahlung des Arbeitgebers statt nach einer Abzugsposition in der Erklärung. Dazu kommt das Datumsproblem: Ältere Quellen tragen das Stufenmodell weiter, das seit 2026 abgelöst ist. Der Ansatz landet bei dreißig Cent, wo achtunddreißig gelten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.