persönlicher Freibetrag
personal allowance für den Betrag, der jedem Erwerber steuerfrei bleibt; seine Höhe richtet sich nach der Steuerklasse. Diese Steuerklassen haben mit denen der Lohnsteuer nichts zu tun. Im Zweifel entscheidet, welches persönliche Verhältnis zum Erblasser besteht.
Das Gesetz kennt drei Steuerklassen, die sich allein nach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker richten: Klasse eins umfasst Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel, Klasse zwei Geschwister und Schwiegerkinder, Klasse drei alle Übrigen. Von der Steuerklasse hängen sowohl der Freibetrag als auch der Steuersatz ab. Eine Falle liegt im Wort selbst: Die Steuerklassen der Lohnsteuer richten sich nach Familienstand und Verdienst der Ehegatten und haben mit diesen nichts gemein.
Die Steuerklassen der Erbschaftsteuer haben mit den Lohnsteuerklassen nichts zu tun, obwohl beide Steuerklasse heißen.
Von der Steuerklasse hängen Freibetrag und Steuersatz zugleich ab.
Der Freibetrag steht jedem Erwerber gesondert zu, nicht dem Nachlass insgesamt.
Neben dem persönlichen Freibetrag kann ein besonderer Versorgungsfreibetrag treten.
Rechnet ein Erbe seine Belastung aus, entscheidet die Steuerklasse über zwei Größen zugleich. Steht nur tax bracket, denkt ein englischsprachiger Leser an eine Einkommensstufe statt an ein Verwandtschaftsverhältnis. Für eine Überschlagsrechnung nachrangig; in der Erklärung führt es zur falschen Zeile.
Weil persönlicher Freibetrag nach einer Einkommensgrenze klingt, liefert eine Maschine tax-free amount oder tax bracket. Dass sich Freibetrag und Satz nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten und nicht nach der Höhe des Erwerbs, geht dabei verloren. Wo die Steuerklasse genannt ist, klärt es sich; in einer Tabelle wirkt sie wie eine Einkommensstufe.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.