Rücknahme des Verwaltungsakts
withdrawal nach der amtlichen VwVfG-Fassung für die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nach § 48; der Widerruf des rechtmäßigen Akts nach § 49 heißt amtlich revocation. Die Maschine mischt beide frei. Im Zweifel entscheidet, ob der Akt rechtswidrig war oder rechtmäßig bleibt.
Rücknahme und Widerruf sind das Aufhebungspaar des Verfahrensrechts, und die amtliche Übersetzung hält es sauber auseinander: withdrawal für den § 48, der den rechtswidrigen Akt beseitigt, revocation für den § 49, der den rechtmäßigen aus neuen Gründen kassiert, etwa bei Auflagenverstoß oder verändertem Recht. An der Wahl hängen Vertrauensschutz, Jahresfrist und Entschädigung. Außerhalb dieses Systems flottieren beide Wörter frei, internationale Spruchkörper widerrufen auch Rechtswidriges mit revoke; wer deutsche Bescheide übersetzt, hält deshalb die Paragrafenanker fest.
Die Richtung nicht drehen: rescission und annulment gehören der gerichtlichen Aufhebung; hier handelt die Behörde am eigenen Akt.
Wer withdrawal für den Widerruf schreibt, verspricht Vertrauensschutzregeln des § 48, die § 49 so nicht kennt; die Entschädigungsfrage verschiebt sich.
Der Widerrufsvorbehalt als Nebenbestimmung heißt reserved right of revocation und zeigt, wohin die Vokabel gehört.
cancellation ist Alltagswort für Termine und Verträge; im Bescheid trägt es keine der beiden Rechtsfolgen.
Kaum ist die Fördermittelzusage widerrufen, verlangt der Investor eine englische Einordnung samt Entschädigungsaussicht. Steht withdrawal, prüft sein Anwalt die Rechtswidrigkeit der Zusage, die nie behauptet war; steht revocation, die Widerrufsgründe des § 49. Für die Pressezeile nachrangig; im Anspruchsschreiben wählt das Wort den Prüfungsmaßstab.
Rücknahme oder Widerruf, für die Maschine ist das Würfelsache: Mal steht withdrawal, mal revocation, mal beides im selben Dokument für denselben Vorgang. Dass die §§ 48 und 49 zwei Regime mit verschiedenem Vertrauensschutz trennen, erkennt das Ergebnis nicht mehr. Der Anspruch des Mandanten hängt dann an einer Zufallsvokabel.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.