Widerrufsrecht
right of withdrawal nach der Richtlinie für das Recht des Verbrauchers, sich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zu lösen. Es ist kein Rücktritt und setzt keinen Mangel voraus. Im Zweifel entscheidet, ob ein Verbrauchervertrag der erfassten Art vorliegt.
Der Widerruf setzt keinen Grund und keinen Mangel voraus; darin liegt der Unterschied zum Rücktritt und zur Gewährleistung, die im Englischen ebenfalls unter cancellation oder return firmieren. Das Recht besteht nicht bei allen Verträgen: Ausgenommen sind unter anderem nach Kundenspezifikation angefertigte Waren, schnell verderbliche Ware und entsiegelte Hygieneartikel. Cancellation ist umgangssprachlich und deckt auch die Kündigung ab; die Richtlinie sagt right of withdrawal.
Der Widerruf setzt keinen Grund und keinen Mangel voraus, anders als Rücktritt und Gewährleistung.
Cancellation deckt im Englischen auch die Kündigung ab und ist deshalb unscharf.
Das Recht besteht nicht bei allen Verträgen, etwa nicht bei nach Kundenspezifikation angefertigten Waren.
Return policy beschreibt eine freiwillige Rückgabemöglichkeit des Händlers, nicht das gesetzliche Recht.
Bestellt ein Verbraucher Ware im Internet, kann er sich ohne Begründung lösen. Steht return policy, hält der Kunde das gesetzliche Recht für eine Kulanzregel des Händlers. Für eine Produktseite nachrangig; bei einer Beschwerde führt es zur falschen Anspruchsgrundlage.
Für das Widerrufsrecht liefert eine Maschine cancellation right oder return right; das erste vermengt Widerruf und Kündigung, das zweite macht aus einem Gestaltungsrecht eine Rückgabemöglichkeit. Dass kein Grund erforderlich ist, trägt keine der Fassungen. Wo die Frist genannt ist, klärt es sich; in einer Kundeninformation entsteht ein falsches Bild.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.