sofortige Vollziehung
immediate execution nach der behördenamtlichen Linie für die sofortige Vollziehung des § 80 Absatz 2 Nummer 4: Die Behörde ordnet sie im öffentlichen oder überwiegenden Beteiligteninteresse an und muss das schriftlich begründen; ausgeschrieben order for immediate enforcement. Im Zweifel entscheidet, ob die Anordnung die aufschiebende Wirkung beseitigt hat.
Die sofortige Vollziehung ist die behördliche Antwort auf die aufschiebende Wirkung: Nach § 80 Absatz 2 Nummer 4 kann die Behörde den Vollzug im besonderen öffentlichen oder überwiegenden Beteiligteninteresse anordnen; Absatz 3 verlangt die schriftliche Begründung gerade dieses Interesses, Formelhaftes genügt nicht. Dagegen hilft der Antrag nach Absatz 5 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Englisch stehen immediate execution und immediate enforcement nebeneinander; beide brauchen den Anordnungszusammenhang, sonst liest der Empfänger einen bloßen Verwaltungsvollzug statt der begründungspflichtigen Ausnahmeentscheidung.
immediate execution ohne Kontext liest ein Laienauge als Vollstreckung oder Schlimmeres; der Anordnungscharakter gehört in den Satz.
summary execution ist die standrechtliche Erschießung; ein Übersetzungsgriff mit Katastrophenpotenzial.
Die Anordnung braucht die besondere Begründung des Absatzes 3; wer sie als Routinevermerk übersetzt, nimmt dem Mandanten das beste Angriffsargument.
provisional enforcement gehört zu vorläufig vollstreckbaren Urteilen der Zivilgerichte; hier handelt die Behörde am eigenen Akt.
Auf der letzten Seite des Bescheids ordnet die Behörde die sofortige Vollziehung an, drei Sätze Begründung, und die ausländische Konzernmutter will wissen, warum der Widerspruch diesmal nichts aufhält. Ohne die Ausnahmelogik wirkt die Anordnung wie Behördenwillkür. Für die Ablage nachrangig; im Eilantrag zerlegt man zuerst genau diese Begründung.
Sofortige Vollziehung gerät in der Maschine zur immediate execution ohne jeden Rahmen, und im englischen Rohtext steht plötzlich eine Formulierung, die nach Vollzugstrakt klingt. Der Anordnungscharakter der Nummer 4 samt Begründungspflicht verschwindet. Was als angreifbare Ausnahmeentscheidung gemeint ist, liest der Empfänger als vollendete Tatsache.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.