Sonderausgaben
special expenses für die Sonderausgaben, erklärend deductible private expenses: privat veranlasste Aufwendungen, die das Gesetz ausnahmsweise zum Abzug zulässt, etwa Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuung. Von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen zu trennen. Im Zweifel entscheidet, ob privat oder beruflich veranlasst.
Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die das Gesetz ausnahmsweise zum Abzug zulässt, weil sie die Leistungsfähigkeit mindern: Vorsorgeaufwendungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Spenden, Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuungskosten und Berufsausbildungskosten der ersten Ausbildung. Abzugrenzen sind sie von Werbungskosten und Betriebsausgaben, die beruflich veranlasst sind, sowie von außergewöhnlichen Belastungen für zwangsläufige Sonderfälle. Ohne Nachweise setzt das Finanzamt nur einen kleinen Pauschbetrag an. Englisch fehlt eine feste Entsprechung, weshalb die Kategorie regelmäßig erklärt werden muss.
Werbungskosten sind beruflich veranlasst und heißen income-related expenses; wer beides als deductions zusammenfasst, verliert die Systematik.
Außergewöhnliche Belastungen sind eine dritte Kategorie mit zumutbarer Eigenbelastung; sie gehören nicht zu den Sonderausgaben.
itemized deductions des US-Rechts folgen einem anderen Katalog; als Übersetzung führen sie zu falschen Erwartungen.
Ohne Nachweise gilt nur ein niedriger Pauschbetrag; wer standard deduction gleichsetzt, überschätzt die automatische Entlastung.
Abgezogen werden sollen Spenden, Kirchensteuer und die Beiträge zur Altersvorsorge, und der Mandant aus Chicago sortiert sie unter Werbungskosten ein. Die Zuordnung entscheidet über die Anlage im Formular und über Höchstbeträge; falsch einsortiert fällt der Abzug ganz weg oder wird gekürzt.
Sonderausgaben findet die Maschine nicht im englischen Steuerrecht und liefert deductions oder itemized deductions, beides Kategorien mit eigenem Katalog. Die deutsche Dreiteilung aus Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen verschwindet dabei. Sortiert wird nach fremder Systematik, und die Anlage nimmt den Posten nicht auf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.