Stammeinlage
capital contribution für die Stammeinlage, die Einlage auf den Geschäftsanteil, amtlich zum Nennbetrag geführt, in Altübersetzungen original contribution. Der Begriff selbst ist Altrecht: Seit 2008 formuliert das Gesetz über Nennbeträge und Einlagen, die Praxis sagt weiter Stammeinlage. Im Zweifel entscheidet, ob Einlagepflicht oder Anteil gemeint ist.
Die Stammeinlage erzählt Rechtsgeschichte: Bis zur Reform von 2008 war sie der Gesetzesbegriff für den Kapitalanteil des Gesellschafters, seither spricht das GmbHG vom Nennbetrag des Geschäftsanteils und der darauf zu leistenden Einlage; Altsatzungen, Registerauszüge und die Beratungspraxis tragen das Wort weiter. Sachlich geht es um die Einlagepflicht: mindestens ein Viertel jeder Bareinlage vor Anmeldung, Sacheinlagen vollständig und werthaltig, Befreiung ist ausgeschlossen. Wer share übersetzt, verwechselt Pflicht und Mitgliedschaft; die Einlage ist das, was auf den Anteil zu zahlen ist, nicht der Anteil selbst.
share ist der Anteil, contribution die Einlage darauf; wer beide mischt, lässt Gesellschafter ihre eigene Mitgliedschaft einzahlen.
deposit klingt nach Bankkonto und Kaution; die Einlage ist gesellschaftsrechtliche Leistungspflicht.
Verdeckte Sacheinlagen bleiben gefährlich: Wer eine Barzahlung mit verabredetem Rückfluss als cash contribution etikettiert, übersetzt sich an der Haftung vorbei.
In neuen englischen Vertragstexten Stammeinlage nicht als eigenes Institut aufbauen; capital contribution mit Nennbetragsbezug genügt und trifft das geltende Recht.
Alte Satzung von 1996, frische Due Diligence, und die Prüferin aus Chicago stolpert über Stammeinlagen, die im aktuellen Gesetzestext nicht mehr auftauchen. Steht im Report undefined legacy term, wandert ein Phantomrisiko in die Findings. Für die Fußnote nachrangig; in der Zusammenfassung entscheidet die Einordnung als Altbegriff über eine ganze Risikokategorie.
Stammeinlage stempelt die Maschine wahlweise zu original share oder master deposit, Fantasieprodukte aus Silbenübersetzung. Dass hier ein Begriff des alten Rechts weiterlebt, den die amtliche Übersetzung längst als capital contribution führt, erkennt sie nicht. Die Due-Diligence-Leserin jagt ein Institut, das seit 2008 nur noch in Altpapieren existiert.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.