Stammkapital
share capital nach der amtlichen Fassung des GmbH-Gesetzes, der Anteil daran heißt share. Bei der Aktiengesellschaft heißen dieselben Größen capital stock und share of stock. Im Zweifel entscheidet, ob eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft gemeint ist.
Das GmbH-Gesetz nennt das Kapital der Gesellschaft Stammkapital und den Anteil daran Geschäftsanteil; die amtliche englische Fassung übersetzt beides mit share capital und share. Die Aktiengesellschaft führt eigene Begriffe: Grundkapital heißt dort capital stock, die Aktie share of stock. Wer den Geschäftsanteil einer GmbH als share of stock wiedergibt, macht daraus eine Aktie und unterstellt eine Übertragbarkeit, die es so nicht gibt, denn die Abtretung eines Geschäftsanteils bedarf der notariellen Form.
Der Geschäftsanteil einer GmbH ist kein share of stock, dieser Begriff gehört zur Aktie der Aktiengesellschaft.
Stammkapital und Grundkapital sind verschieden, share capital gehört zur GmbH, capital stock zur Aktiengesellschaft.
Nominal capital und registered capital kommen vor, die amtliche Fassung lautet share capital.
Die Abtretung eines Geschäftsanteils bedarf der notariellen Form, anders als die Übertragung einer Aktie.
Prüft ein Investor die Kapitalausstattung einer deutschen Gesellschaft, entscheidet die Wortwahl darüber, welche Rechtsform er annimmt. Steht capital stock, rechnet er mit einer Aktiengesellschaft und frei handelbaren Anteilen. Für eine grobe Beschreibung gleichgültig; in einer Beteiligungsvereinbarung kippt die Vorstellung von der Übertragbarkeit.
Stammkapital zerlegt eine Maschine wörtlich zu stem capital oder wählt das AG-Vokabular capital stock. Im ersten Fall entsteht ein sinnloser Ausdruck, im zweiten wandert die GmbH gedanklich zur Aktiengesellschaft. Wo der Gesellschaftsvertrag erwähnt ist, klärt sich die Rechtsform; in einer Kapitaltabelle bleibt der Fehler stehen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.