Teilurteil
partial judgment für das Teilurteil des § 301, in der ZPO-Übersetzungslinie partial final judgment: Über einen abtrennbaren, entscheidungsreifen Teil wird vorab endgültig entschieden, der Rest bleibt anhängig. Kein interim judgment, das wäre vorläufig. Im Zweifel entscheidet, ob Endgültigkeit im Teil mitklingt.
Das Teilurteil zerlegt den Prozess: Ist von mehreren Ansprüchen oder einem teilbaren Anspruch nur ein Teil zur Entscheidung reif, kann das Gericht nach § 301 darüber durch Endurteil vorab erkennen; der Teil wird selbständig rechtskräftig und selbständig anfechtbar, der Rest läuft weiter. Grenze der Rechtsprechung: kein Teilurteil bei Gefahr widersprechender Entscheidungen. Vom Zwischenurteil über den Grund nach § 304 trennt die Stoßrichtung, dort wird der Anspruch dem Grunde nach geklärt und die Höhe vertagt. Wer interim schreibt, macht den endgültigen Teilspruch vorläufig.
interim judgment ist die vorläufige Entscheidung; das Teilurteil ist im entschiedenen Teil endgültig und rechtskraftfähig.
summary judgment ist die Abkürzung mangels Erfolgsaussicht der Gegenseite; das Teilurteil verlangt volle Entscheidungsreife, keine Aussichtslosigkeit.
Das Zwischenurteil über den Grund klärt nur das Ob; wer Grund- und Teilurteil mischt, verwechselt vertikalen und horizontalen Schnitt.
Jedes Teilurteil läuft in seine eigene Rechtsmittelfrist; wer die Anfechtung aufs Schlussurteil vertagt, versäumt die Frist im entschiedenen Teil.
Getrennt marschieren die Ansprüche: Kaufpreis entscheidungsreif, Schadensersatz braucht das Gutachten, und die Klägerin in Toronto fragt, ob sie den ersten Titel schon vollstrecken kann. Steht interim decision im Update, wartet sie brav aufs Verfahrensende. Für den Newsletter nachrangig; im Vollstreckungs- und Fristenplan zählt die Endgültigkeit des Teils.
Teilurteil hält die Maschine für etwas Halbes und schreibt interim oder preliminary judgment, Vorläufigkeit statt Teilendgültigkeit. Zwei Folgen kippen zugleich: Der entschiedene Teil wirkt nicht vollstreckbar, und seine eigene Rechtsmittelfrist verschwindet aus dem Blick. Die Klägerin verpasst die Berufung, weil sie auf ein Gesamturteil wartet, das den Teil längst nicht mehr trägt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.