Gewährleistung
statutory liability for defects für die Gewährleistung, aus Käufersicht statutory warranty rights: das gesetzliche Mängelrecht mit Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, zwei Jahre ab Übergabe. Die Herstellergarantie ist die freiwillige Zusage daneben. Im Zweifel entscheidet, ob Gesetz oder Zusage die Grundlage bildet.
Die Gewährleistung ist das gesetzliche Mängelrecht des Käufers und gerade keine freiwillige Zusage: Ist die Sache mangelhaft, stehen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz offen, zwei Jahre ab Übergabe, bei Bauwerken fünf. Seit 2022 ist eine Sache nach § 434 nur mangelfrei, wenn sie den subjektiven, den objektiven und den Montageanforderungen entspricht; die Vereinbarung allein genügt nicht mehr. Die Herstellergarantie tritt freiwillig daneben und darf die gesetzlichen Rechte nicht schmälern. Englisch verschwimmt beides in warranty und guarantee, was die Rangfolge unsichtbar macht.
warranty und guarantee klingen beide nach Garantie; nur der Zusatz statutory macht klar, dass hier das Gesetz spricht und nicht der Hersteller.
Die Garantie kann die Gewährleistung nicht verkürzen; wer beides als guarantee übersetzt, lässt den Vorrang der gesetzlichen Rechte verschwinden.
Die Zweijahresfrist ist Verjährung, keine Haltbarkeitsgarantie; two-year warranty suggeriert eine Zusage des Verkäufers.
Gebrauchtwaren dürfen im Verbrauchsgüterkauf nur unter engen Voraussetzungen kürzer haften; wer as-is übersetzt, importiert einen Gewährleistungsausschluss, den es dort nicht gibt.
Zugesichert hat der Elektronikhändler zwei Jahre Garantie, und der Kunde aus Chicago liest das als Herstellerversprechen mit Registrierungspflicht. Gemeint ist die gesetzliche Haftung, die ohne Registrierung und ohne Kaufbeleg-Ritual gilt; wer auf die Garantiekarte wartet, verschenkt Wochen seiner Verjährungsfrist.
Gewährleistung übersetzt die Maschine als warranty, und schon steht eine freiwillige Zusage im Text, wo das Gesetz haftet. Der Leser sucht Garantiebedingungen, Registrierungen und Ausschlüsse, statt sich auf Rechte zu berufen, die ihm ohnehin zustehen. Aus einem zwingenden Anspruch wird ein Serviceversprechen, das der Händler zu gestalten scheint.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.