Verpflichtungserklärung
formal obligation to cover living costs für die Verpflichtungserklärung nach § 68, im Visumverkehr auch letter of guarantee: Wer sie abgibt, haftet fünf Jahre ab Einreise für öffentliche Mittel für Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheit und Pflege. Keine bloße Einladung. Im Zweifel entscheidet, ob die Haftung mitübersetzt ist.
Die Verpflichtungserklärung nach § 68 ist das Gegenstück zur Einladung: Wer sich gegenüber Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung verpflichtet, die Lebenshaltungskosten eines Ausländers zu tragen, haftet fünf Jahre ab der ermöglichten Einreise für sämtliche öffentlichen Mittel, die für Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheit und Pflege aufgewendet werden, auch bei gesetzlichem Anspruch des Begünstigten; nur beitragsfinanzierte Leistungen bleiben außen vor. Sie erlischt innerhalb der fünf Jahre nicht dadurch, dass der Eingeladene später einen Titel oder Schutzstatus erhält, und ist nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht vollstreckbar. Aus der Höflichkeitsgeste wird eine Bürgschaft.
invitation letter ist die formlose Einladung ohne Haftung; die Verpflichtungserklärung ist ein vollstreckbarer Haftungstitel in spe.
sponsorship klingt nach Förderung; gehaftet wird für Sozialleistungen, auch gegen den eigenen Willen und ohne Kontakt zum Eingeladenen.
Die Haftung endet nicht mit dem Besuch: Fünf Jahre ab Einreise gelten, auch wenn der Gast später einen eigenen Titel oder Schutzstatus erhält.
Beitragsfinanzierte Leistungen sind ausgenommen, steuerfinanzierte nicht; all benefits covered übersetzt zu weit.
Eingeladen werden soll die Schwiegermutter aus Manila für drei Monate, und die Auslandsvertretung verlangt die Erklärung. Was nach Formalie aussieht, ist eine Fünfjahreshaftung für Sozialleistungen; wer unterschreibt, ohne den Umfang zu kennen, erfährt davon erst aus dem Erstattungsbescheid des Sozialamts.
Verpflichtungserklärung glättet die Maschine zum invitation letter oder zur declaration of commitment, harmlose Papiere ohne Rechtsfolge. Die Fünfjahreshaftung für sämtliche steuerfinanzierten Leistungen, vollstreckbar wie ein Bescheid, steckt in keiner dieser Fassungen. Wer so übersetzt unterschreibt, hält eine Bürgschaft für eine Höflichkeitsgeste.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.