Getrenntleben
Nimm living apart, die Linie der amtlichen BGB-Übersetzung; separation trägt den Alltag, bleibt aber unscharf, und legal separation meint einen förmlichen US-Gerichtsstatus. Im Zweifel entscheidet, ob der Rechtsbegriff des § 1567 BGB gemeint ist.
Getrenntleben ist der Rechtsbegriff des § 1567 BGB: Die häusliche Gemeinschaft besteht nicht mehr, und ein Ehegatte will sie erkennbar nicht wiederherstellen. Das geht auch innerhalb der Ehewohnung, getrennt von Tisch und Bett; die englische Praxis kennt dafür die Wendung living apart under the same roof. Am Getrenntleben hängen Trennungsjahr und Trennungsunterhalt, der Begriff trägt also das halbe Scheidungsrecht. legal separation bezeichnet dagegen in vielen US-Staaten einen eigenen, gerichtlich ausgesprochenen Status und passt auf das deutsche Institut gerade nicht.
legal separation setzt in den USA einen Gerichtsbeschluss voraus; deutsches Getrenntleben entsteht durch Tatsachen.
Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung heißt living apart under the same roof, eine feste englische Wendung.
separated ohne Kontext lässt offen, ob nur ausgezogen oder rechtlich getrennt lebend.
Der Vortrag zum Getrenntleben trägt den ganzen Scheidungsantrag: Datum der Trennung, Trennung innerhalb der Wohnung, Versöhnungsversuche. Kippt hier living apart zu legal separation, behauptet der Text einen Gerichtsstatus, den es nie gab, und die Chronologie des Verfahrens gerät ins Rutschen.
Die Maschine greift zu separated living oder separate life, Wörtlichkeiten, die weder den Rechtsbegriff noch die feste Wendung treffen; und wo legal separation erscheint, wird aus gelebten Tatsachen ein amerikanischer Gerichtsstatus, den nie jemand beantragt hat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.