Erlass
„Otpust duga“ für den Erlass einer Schuld. „Uredba“ oder „naputak“ nur, wenn ein behördlicher Erlass gemeint ist.
„Erlass“ ist im Deutschen besonders gefährlich, weil Zivilrecht und öffentliches Recht dasselbe Wort nutzen. Im Schuldrecht befreit der Gläubiger den Schuldner, dafür passt „otpust duga“. Im öffentlichen Recht kann ein Erlass dagegen Verordnung, Anweisung oder Verwaltungsakt meinen. Der Bereich muss also vor der Übersetzung feststehen.
„Erlass der Forderung“ nicht mit „uredba“ übersetzen; das wäre ein Normakt.
„Odricanje“ betont Verzicht, „otpust duga“ die Befreiung von der Schuld.
Steuererlass, Verwaltungserlass und Schuldenerlass nicht zusammenwerfen.
Ein Vergleich, ein Schuldanerkenntnis, eine Forderungsbereinigung: „otpust duga“ zeigt, dass der Gläubiger die Schuld fallen lässt. Ein ministerieller oder behördlicher Erlass braucht eine andere Wortfamilie.
Automatisch wird „Erlass“ häufig als „uredba“ gelesen. In einem Vergleich über Schulden entsteht dadurch ein Normtext, obwohl die Befreiung des Schuldners gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.