Erlass

otpust duga
Substantiv · Juristisch

„Otpust duga“ für den Erlass einer Schuld. „Uredba“ oder „naputak“ nur, wenn ein behördlicher Erlass gemeint ist.

otpust duga
der Erlass einer Schuld durch den Gläubiger.
odricanje od tražbine
der Verzicht auf eine Forderung. Inhaltlich nah, aber stärker als Aufgabe der Forderung formuliert.
uredba
die Verordnung oder ein normativer Erlass. Nicht der schuldrechtliche Erlass.
naputak
eine Anweisung oder Verwaltungsvorgabe, je nach Behördenkontext.
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Warum

„Erlass“ ist im Deutschen besonders gefährlich, weil Zivilrecht und öffentliches Recht dasselbe Wort nutzen. Im Schuldrecht befreit der Gläubiger den Schuldner, dafür passt „otpust duga“. Im öffentlichen Recht kann ein Erlass dagegen Verordnung, Anweisung oder Verwaltungsakt meinen. Der Bereich muss also vor der Übersetzung feststehen.

Typische Fehler

„Erlass der Forderung“ nicht mit „uredba“ übersetzen; das wäre ein Normakt.

„Odricanje“ betont Verzicht, „otpust duga“ die Befreiung von der Schuld.

Steuererlass, Verwaltungserlass und Schuldenerlass nicht zusammenwerfen.

Beispiele
Erlass einer Schuld otpust duga
eine Forderung erlassen otpustiti dug / odreći se tražbine
Erlassvertrag ugovor o otpustu duga
behördlicher Erlass upravni akt / naputak, je nach Kontext
Verordnung uredba
Worauf es ankommt

Ein Vergleich, ein Schuldanerkenntnis, eine Forderungsbereinigung: „otpust duga“ zeigt, dass der Gläubiger die Schuld fallen lässt. Ein ministerieller oder behördlicher Erlass braucht eine andere Wortfamilie.

Was die Maschine übersieht

Automatisch wird „Erlass“ häufig als „uredba“ gelesen. In einem Vergleich über Schulden entsteht dadurch ein Normtext, obwohl die Befreiung des Schuldners gemeint ist.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.