Abschiebung
deportation nach der amtlichen Fassung des Aufenthaltsgesetzes für den zwangsweisen Vollzug der Ausreisepflicht. Die Ausweisung ist dagegen die vorangehende Entscheidung. Im Zweifel entscheidet, ob die Ausreisepflicht bereits vollstreckt wird oder erst angeordnet ist.
Die Abschiebung vollzieht die Ausreisepflicht zwangsweise; ihr geht regelmäßig eine Abschiebungsandrohung mit Ausreisefrist voraus, amtlich deportation warning. Amtlich heißt die Abschiebung selbst deportation. Das Aufenthaltsgesetz kennt daneben die Zurückschiebung und die Zurückweisung, sodass die englische Fassung an mehreren Stellen von expelled, removed or deported spricht. Wer alle Formen mit deportation übersetzt, verliert die Unterscheidung, an der Fristen und Rechtsschutz hängen, und macht aus einer angedrohten eine bereits vollzogene Maßnahme.
Abschiebung und Ausweisung sind verschieden, die eine vollzieht, die andere entscheidet.
Die Abschiebungsandrohung ist deportation warning und geht der Abschiebung voraus, sie ist noch kein Vollzug.
Zurückschiebung und Zurückweisung sind eigene Maßnahmen und keine Abschiebung.
Das Abschiebungsverbot ist ein Vollstreckungshindernis, im europäischen Sprachgebrauch ban on removal, und kein Aufenthaltstitel.
Steht eine zwangsweise Rückführung unmittelbar bevor, zählt für den Betroffenen jede Frist. Erscheint in der Übersetzung deportation, wo erst eine Androhung mit Ausreisefrist vorliegt, wirkt die Lage aussichtsloser als sie ist. Umgangssprachlich verzeihlich; in einem Schreiben an die Behörde verkennt es den Verfahrensstand.
Weil Abschiebung, Ausweisung und Zurückschiebung im Englischen alle in die Nähe von deportation rücken, liefert eine Maschine für alle dieselbe Fassung. Der Verfahrensstand, also ob angedroht oder vollzogen wird, verschwindet dabei. Wo eine Ausreisefrist genannt ist, korrigiert der Zusammenhang; in einer knappen Mitteilung wirkt eine Androhung wie eine laufende Maßnahme.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.