Duldung
temporary suspension of deportation nach der amtlichen Fassung des Aufenthaltsgesetzes. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, die Ausreisepflicht besteht fort und wird nur nicht vollzogen. Im Zweifel entscheidet, ob ein Aufenthaltsrecht besteht oder nur die Abschiebung ausgesetzt ist.
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel und begründet kein Aufenthaltsrecht: Die Ausreisepflicht bleibt bestehen, nur ihre Durchsetzung wird vorübergehend ausgesetzt, etwa weil Reisedokumente fehlen oder eine Krankheit entgegensteht. Der Aufenthalt ist damit nicht rechtmäßig, aber auch nicht strafbar. Amtlich heißt das temporary suspension of deportation, beschreibend spricht man von tolerated stay. Toleration allein führt in die Irre, weil es nach einer Duldung im Sinn eines Gewährens klingt und den Kern verfehlt, dass die Abschiebung nur nicht vollziehbar ist.
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, wer sie als residence permit übersetzt, unterstellt ein Aufenthaltsrecht, das nicht besteht.
Toleration allein klingt nach einem Gewähren, gemeint ist die ausgesetzte Vollziehung der Abschiebung.
Duldung und Aufenthaltsgestattung sind verschieden, die zweite gilt für die Dauer des Asylverfahrens und heißt amtlich permission to remain pending the asylum decision.
Der geduldete Aufenthalt ist nicht rechtmäßig, aber auch nicht strafbar, beides gehört zusammen benannt.
Erklärt jemand einer ausländischen Stelle seinen Status, entscheidet die Wortwahl darüber, ob ein Aufenthaltsrecht unterstellt wird. Steht residence permit, liest der Empfänger einen legalen Aufenthalt, wo nur die Abschiebung ausgesetzt ist. Für ein Gespräch mag das reichen; in einer Statusbescheinigung ist es sachlich falsch.
Duldung übersetzt eine Maschine gern mit toleration oder gleich mit residence permit, weil das Papier wie ein Aufenthaltsdokument aussieht. Dass gerade kein Aufenthaltsrecht besteht und die Ausreisepflicht fortbesteht, geht verloren. Wo von Abschiebung die Rede ist, ahnt der Leser den Status; in einer Bescheinigung wird aus einer Aussetzung ein Aufenthaltsrecht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.