Allgemeine Geschäftsbedingungen
standard terms and conditions für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz general terms: vorformulierte Klauseln für viele Verträge, in Deutschland scharf kontrolliert; unangemessen benachteiligende Klauseln sind nach § 307 unwirksam und fallen ersatzlos weg. Im Zweifel entscheidet, ob nur Text oder auch Kontrolle gemeint ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Klauseln für eine Vielzahl von Verträgen, und das deutsche Recht kontrolliert sie schärfer als die meisten Rechtsordnungen: Überraschende Klauseln werden gar nicht Vertragsbestandteil, unangemessen benachteiligende sind nach § 307 unwirksam, und für Verbraucherverträge listen Kataloge verbotene Klauseln teils ohne, teils mit Wertungsmöglichkeit auf. Die Kontrolle greift auch zwischen Unternehmen, nur milder. Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg, an ihre Stelle tritt das Gesetz; eine geltungserhaltende Reduktion auf das gerade noch Zulässige gibt es nicht, was Verwender oft überrascht.
Die deutsche Inhaltskontrolle ist strenger als in den meisten Rechtsordnungen; wer boilerplate übersetzt, verharmlost Klauseln, die hier ersatzlos kippen können.
Eine geltungserhaltende Reduktion gibt es nicht; blue pencil und severability arbeiten anders, die unwirksame Klausel wird nicht auf das Zulässige gestutzt.
Überraschende Klauseln werden schon gar nicht Vertragsbestandteil; incorporated by reference genügt dafür nicht.
Auch im Verkehr zwischen Unternehmen greift die Kontrolle, nur milder; B2B not covered wäre falsch.
Weggeklickt wird die Klauselstrecke beim Onlinekauf, und der Anbieter aus Texas verlässt sich auf seine Haftungsfreizeichnung. Vor deutschen Gerichten fällt sie, wenn sie unangemessen benachteiligt, und zwar vollständig; an ihre Stelle rückt das Gesetz mit der vollen Haftung, die der Anbieter gerade vermeiden wollte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liest die Maschine als terms and conditions oder gar boilerplate, harmlose Standardtexte, die man mitliefert. Die deutsche Inhaltskontrolle mit ersatzlosem Wegfall unwirksamer Klauseln steckt in keinem der Wörter. Der Anbieter aus Texas übersetzt seine Haftungsfreizeichnung und hält sie für wirksam, bis das Gericht sie streicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.