Außenprüfung
external audit für die Prüfung beim Steuerpflichtigen, die mit einer Prüfungsanordnung beginnt. Ihr Beginn hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist, seit 2023 allerdings nur noch begrenzt. Im Zweifel entscheidet, ob eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde.
Die Prüfungsanordnung ist der Schlüssel: Mit ihrer Bekanntgabe beginnt die Prüfung, die Selbstanzeige ist gesperrt, und der Ablauf der Festsetzungsfrist wird gehemmt. Die Reform von 2023 hat diese Hemmung erstmals zeitlich begrenzt und im Gegenzug die Mitwirkungspflichten verschärft; Unterlagen sind seither binnen kurzer Frist vorzulegen. Neu ist außerdem der Teilabschlussbescheid, mit dem einzelne abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen schon während der Prüfung verbindlich festgestellt werden können.
Die Prüfungsanordnung sperrt die Selbstanzeige für die in ihr genannten Steuerarten und Zeiträume, nicht darüber hinaus.
Seit der Reform von 2023 ist die Ablaufhemmung zeitlich begrenzt, sie wirkt nicht mehr unbefristet.
Der Teilabschlussbescheid ermöglicht verbindliche Feststellungen bereits während der Prüfung.
Tax audit ist gebräuchlich, die amtliche Systematik unterscheidet daneben weitere Prüfungsformen.
Kündigt das Finanzamt eine Prüfung an, verschließt sich damit zugleich der Weg zur Selbstanzeige. Steht nur tax inspection, unterschätzt der Berater die Bindungswirkung der Anordnung. Für eine Terminabstimmung nachrangig; für die Handlungsoptionen ist der Zeitpunkt entscheidend.
Außenprüfung wirkt für eine Maschine wie eine Prüfung von außen, weshalb sie external inspection oder field audit liefert. Die zweite Fassung ist im Steuerenglisch verständlich, verdeckt aber die Bindungswirkung der Prüfungsanordnung. Wo die Anordnung genannt ist, klärt es sich; in einer Terminmitteilung wirkt die Prüfung wie ein Routinebesuch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.