Betriebsprüfung
external audit nach der amtlichen Fassung der Abgabenordnung, die den Vorgang Außenprüfung nennt, im internationalen Sprachgebrauch auch tax audit. Betriebsprüfung ist die Alltagsbezeichnung derselben Sache. Im Zweifel entscheidet, ob die behördliche Prüfung durch das Finanzamt gemeint ist.
Das Gesetz spricht von Außenprüfung, die Praxis von Betriebsprüfung; gemeint ist dasselbe, nämlich die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse beim Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde. Sie beginnt mit einer Prüfungsanordnung, endet mit einer Schlussbesprechung und einem Prüfungsbericht. Die amtliche englische Fassung sagt external audit, international ist tax audit geläufiger. Missverständlich ist external audit für Leser aus dem Rechnungswesen, weil dort die externe Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer gemeint ist, also etwas völlig anderes.
External audit meint im Rechnungswesen die Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, hier dagegen die Prüfung durch die Finanzbehörde.
Betriebsprüfung ist die Alltagsbezeichnung, das Gesetz spricht von Außenprüfung, gemeint ist dasselbe.
Operational audit und business inspection sind wörtliche Übertragungen ohne steuerlichen Halt.
Die Steuerfahndung ist ein eigenes Verfahren mit strafrechtlichem Einschlag und keine Betriebsprüfung.
Kündigt das Finanzamt eine Prüfung an und muss die Anordnung für eine ausländische Muttergesellschaft übersetzt werden, zählt die Einordnung. Steht external audit ohne Zusatz, hält die Konzernzentrale es für eine Abschlussprüfung und schaltet den Wirtschaftsprüfer ein. Für eine interne Notiz gleichgültig; für die Vorbereitung der Unterlagen nicht.
Wörtlich übersetzt wird Betriebsprüfung zu operational audit oder company inspection, Fügungen ohne steuerlichen Halt. Greift die Maschine dagegen zu external audit, trifft sie zwar die amtliche Fassung, weckt bei Lesern aus dem Rechnungswesen aber die Vorstellung einer Abschlussprüfung. Wo das Finanzamt genannt ist, klärt sich das; in einer Betreffzeile nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.