Gegenanzeige
contraindication für Gegenanzeige und Kontraindikation, die im Deutschen dasselbe meinen; absolute contraindication schließt die Anwendung aus, relative contraindication verlangt eine Abwägung. Counter-indication ist veraltet. Im Zweifel entscheidet, ob die Anwendung ausgeschlossen oder nur abzuwägen ist.
Gegenanzeige und Kontraindikation sind im Deutschen dasselbe; die Packungsbeilage nutzt das erste, die Fachsprache das zweite. Englisch steht für beide contraindication. Die wichtige Unterscheidung liegt woanders: Eine absolute Gegenanzeige schließt die Anwendung aus, eine relative verlangt eine Abwägung zwischen Nutzen und Risiko. Fällt dieser Zusatz weg, wird aus einer Abwägung ein Verbot oder umgekehrt. Die Indikation ist das Gegenstück und benennt, wofür das Mittel zugelassen ist.
Counter-indication ist veraltet; der heutige Begriff ist contraindication in einem Wort.
Absolut und relativ sind keine Füllwörter; sie entscheiden darüber, ob überhaupt abgewogen werden darf.
Gegenanzeige und Nebenwirkung sind zweierlei: Die eine schließt die Anwendung aus, die andere tritt bei ihr auf.
Die Indikation ist das Gegenstück zur Gegenanzeige und benennt den zugelassenen Anwendungsbereich.
Schwangerschaft erscheint unter den Gegenanzeigen, und die Übersetzung lässt den Zusatz relativ weg. Gelesen wird ein vollständiges Verbot, obwohl der Arzt abwägen darf; eine Behandlung unterbleibt, die vertretbar gewesen wäre.
Gegenanzeige übersetzt die Maschine meist richtig als contraindication, verliert aber den Zusatz absolut oder relativ, wenn er im Satz weiter entfernt steht. Damit kippt eine Abwägung in ein Verbot. Der Begriff stimmt, die Rechtsfolge nicht.