Handelsregisterauszug
commercial register extract für den Handelsregisterauszug, ausgeschrieben excerpt from the commercial register: der Nachweis von Firma, Sitz, Vertretung und Kapital aus dem Register der Amtsgerichte, online kostenfrei abrufbar. Kein Companies-House-Dokument. Im Zweifel entscheidet, ob deutsches Register oder fremdes Pendant gemeint ist.
Der Handelsregisterauszug bildet ab, was im Register bei den Amtsgerichten steht: Firma, Sitz, Gegenstand, Vertretungsberechtigte, Kapital, Prokura. Er ist als aktueller oder chronologischer Abdruck erhältlich, seit 2022 kostenfrei online. Seine Kraft liegt im Publizitätsgrundsatz: Wer eingetragene Tatsachen gutgläubig zugrunde legt, wird geschützt, und nicht eingetragene Änderungen wirken gegen Dritte erst mit Bekanntmachung. Bei Kapitalgesellschaften wirkt die Ersteintragung konstitutiv, die Gesellschaft entsteht erst damit, während sie beim eingetragenen Kaufmann nur deklaratorisch ist. Das britische Companies House führt ein anderes System mit eigenen Dokumenten und Formularen.
certificate of incorporation bescheinigt die Gründung; der Auszug zeigt den aktuellen Stand samt Vertretungsbefugnis.
Companies House ist die britische Behörde, kein Übersetzungswort für das deutsche Register; die Systeme führen verschiedene Dokumente.
Aktueller und chronologischer Abdruck sind zwei Varianten mit verschiedenem Beweiswert; wer nur extract schreibt, lässt offen, welcher gemeint ist.
Nicht jede Eintragung wirkt gleich: Bei Kapitalgesellschaften entsteht die Gesellschaft erst mit ihr, beim Kaufmann bildet sie nur ab.
Nachgefragt wird im Due-Diligence-Prozess nach dem certificate of good standing, das amerikanische Käufer erwarten. Ein solches Papier existiert hier nicht; der aktuelle Auszug leistet mehr, er zeigt Vertretungsberechtigte und Kapital, und genau daran hängt die Frage, wer den Vertrag wirksam unterschreiben darf.
Handelsregisterauszug wandert maschinell nach London und wird zum Companies House extract, einem Dokument aus einem anderen Registersystem. Der Empfänger sucht dann Felder, die es hier nicht gibt, und übersieht die entscheidenden, Vertretungsbefugnis und Prokura. Beim Signing stellt sich heraus, dass niemand die Unterschriftsberechtigung geprüft hat.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.