Kapitalertragsteuer
capital income withholding tax für die Kapitalertragsteuer, in der Wirkung flat-rate withholding tax als Abgeltungsteuer: fünfundzwanzig Prozent auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne, von der Bank einbehalten, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der Sparerpauschbetrag bleibt frei. Im Zweifel entscheidet, ob Abzug oder Abgeltungswirkung gemeint ist.
Die Kapitalertragsteuer ist die an der Quelle einbehaltene Steuer auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne, erhoben von der auszahlenden Bank mit fünfundzwanzig Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wirkt als Abgeltungsteuer, das heißt mit dem Abzug ist die Steuerpflicht grundsätzlich erledigt, ohne dass die Erträge in der Erklärung auftauchen müssen. Steuerfrei bleibt der Sparerpauschbetrag, für den ein Freistellungsauftrag zu erteilen ist. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kann die Günstigerprüfung beantragen und zu viel gezahlte Steuer zurückholen.
capital gains tax erfasst im Englischen nur Veräußerungsgewinne; die deutsche Steuer trifft auch Zinsen und Dividenden.
Der feste Satz gilt unabhängig vom übrigen Einkommen; wer ihn in den progressiven Tarif einordnet, rechnet falsch.
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank auch unterhalb des Sparerpauschbetrags ab; wer ihn als automatisch beschreibt, verschenkt Liquidität.
Bei niedrigem persönlichem Steuersatz lohnt die Günstigerprüfung; wer sie unterschlägt, lässt Erstattungen liegen.
Angelegt hat der Zuzügler aus Boston sein Depot bei einer deutschen Bank und wundert sich über den Abzug schon bei der ersten Dividende. Anders als zu Hause wird hier direkt einbehalten und damit abgegolten; ohne Freistellungsauftrag verleiht man dem Fiskus bis zur Erklärung Geld.
Kapitalertragsteuer wird maschinell zur capital gains tax, die im Englischen nur Veräußerungsgewinne meint, während hier auch Zinsen und Dividenden erfasst sind. Dazu geht die Abgeltungswirkung verloren, also dass mit dem Abzug alles erledigt ist. Erwartet wird eine Erklärungspflicht, die es meist gar nicht gibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.