Merkzeichen
marks für die Merkzeichen, wie Verwaltungsportale sie führen; codes betont den Verweischarakter, entries on the pass umschreibt für Leser ohne Vorwissen. Die Buchstaben selbst bleiben unübersetzt, weil sie nur im deutschen System Bedeutung tragen. Im Zweifel entscheidet, ob das Kürzel oder sein Inhalt gemeint ist.
Merkzeichen sind einzelne Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die an bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen anknüpfen und jeweils eigene Nachteilsausgleiche auslösen, etwa bei der Begleitperson, beim Parken oder bei der Beförderung. Ein englisches Gegenstück fehlt, weil kein anderes System diese Kürzel kennt. Deutsche Verwaltungsportale schreiben marks. Die Buchstaben selbst sollten stehen bleiben und erläutert werden, statt sie durch englische Kürzel zu ersetzen, die niemand nachschlagen kann.
Die Buchstaben sind keine Abkürzungen englischer Wörter; übersetzte Kürzel führen ins Leere.
Jedes Merkzeichen knüpft an eigene Voraussetzungen und löst eigene Nachteilsausgleiche aus; eine Sammelübersetzung verliert das.
Marks meint hier die Eintragungen im Ausweis, nicht Noten oder Kennzeichen im allgemeinen Sinn.
Der Nachteilsausgleich heißt compensation for disadvantages und ist die Folge des Merkzeichens, nicht das Merkzeichen selbst.
Ohne Erläuterung erscheint der Buchstabe G im übersetzten Ausweis, und die Behörde im Zielland sucht nach seiner Bedeutung. Gefunden wird nichts, weil es das Kürzel dort nicht gibt; nur die ausgeschriebene Voraussetzung hilft weiter.
Merkzeichen baut die Maschine aus Merk und Zeichen zu note sign oder identification mark zusammen. Dass hinter einem einzelnen Buchstaben ein ganzer Katalog von Voraussetzungen und Vergünstigungen steht, kommt darin nicht vor. Der Ausweis verliert seinen eigentlichen Inhalt.