Urlaubsanspruch
statutory leave entitlement für den gesetzlichen Urlaubsanspruch, im Alltag holiday entitlement, amerikanisch vacation: 24 Werktage nach § 3, gerechnet auf die Sechs-Tage-Woche, also vier Wochen, bei fünf Tagen zwanzig Arbeitstage. Werktage sind nicht working days im Sinne der eigenen Woche. Im Zweifel entscheidet, welche Wochenbasis gerechnet wird.
Der Urlaubsanspruch ist deutsche Selbstverständlichkeit und amerikanische Sensation: § 3 des Bundesurlaubsgesetzes garantiert 24 Werktage, gezählt auf die historische Sechs-Tage-Woche einschließlich Samstag; das ergibt vier Wochen und wird auf die tatsächliche Arbeitswoche umgerechnet, zwanzig Tage bei fünf, acht bei zwei Arbeitstagen. Der Anspruch ist unabdingbar, Verzicht und Abgeltung im laufenden Verhältnis ausgeschlossen; der Verfall zum Jahresende verlangt nach der europäischen Linie den vorherigen Arbeitgeberhinweis auf den drohenden Verlust. Ein gesetzliches US-Pendant fehlt, paid vacation ist dort Vertragssache; wer amerikanische PTO-Logik unterstellt, verkennt den zwingenden Sockel.
Werktage und working days sind falsche Zwillinge: Der deutsche Werktag schließt den Samstag ein; wer 24 working days der Fünf-Tage-Woche verspricht, verschenkt fast eine Woche zu viel.
use it or lose it greift nicht automatisch; ohne rechtzeitigen Hinweis des Arbeitgebers verfällt der Urlaub nach der europäischen Linie nicht.
Abgeltung gibt es erst bei Beendigung; payout statt Freizeit im laufenden Verhältnis verstößt gegen den Erholungszweck.
PTO-Töpfe aus Krankheit und Urlaub sind deutsch nicht mischbar; Krankheitstage zehren den Urlaub nicht auf, bei Erkrankung im Urlaub wird nachgewährt.
Ausgehandelt sind fifteen days PTO für die neue Entwicklerin aus Austin, großzügig nach ihrer Heimatlogik. Der deutsche Sockel liegt darüber, unabdingbar; die Klausel ist teilnichtig, und beim Exit rechnet das Arbeitsgericht die Differenz nach, samt der Frage, wer wann auf welchen Verfall hingewiesen hat.
Urlaubsanspruch rechnet die Maschine stur wörtlich, 24 working days, und schon wächst der Mindesturlaub um vier Tage, weil niemand den deutschen Samstags-Werktag mitübersetzt. Oder sie greift zu PTO und importiert Töpfe, Verfallsautomatik und Krankheitsverrechnung, die es hier nicht gibt. Die Entwicklerin plant mit Zahlen aus zwei unverträglichen Systemen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.