Elternzeit
parental leave für die arbeitsrechtliche Freistellung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen kann. Das Elterngeld ist die davon getrennte Geldleistung, englisch parental allowance. Im Zweifel entscheidet, ob es um die Freistellung oder um die Zahlung geht.
Die Elternzeit ist ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Freistellung; sie ist unbezahlt, und der Verdienstausfall wird gegebenenfalls durch das Elterngeld teilweise aufgefangen. Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz. Das zuständige Bundesministerium spricht englisch von parental leave, und das trifft die Sache gut: Auch im britischen, irischen und amerikanischen Recht bezeichnet parental leave die unbezahlte Freistellung, während die Zahlung eigene Namen trägt. Wer Elternzeit und Elterngeld unter ein Wort zwingt, verwischt genau diese Trennung.
Elternzeit ist unbezahlt, die Zahlung erfolgt gesondert als Elterngeld, ebenso wie parental leave im britischen und amerikanischen Recht unbezahlt ist.
Elternzeit und Mutterschutzfrist sind verschieden, der Mutterschutz gilt kraft Gesetzes um die Geburt herum.
Die Elternzeit ist beim Arbeitgeber in Textform anzumelden, für die ersten drei Lebensjahre sieben Wochen im Voraus, sie tritt nicht von selbst ein.
Parental leave und parental allowance nicht vertauschen, das eine ist die Freistellung, das andere die Geldleistung.
Meldet jemand seinem Arbeitgeber die Freistellung an und lässt das Schreiben für eine ausländische Konzernzentrale übersetzen, zählt die Unterscheidung. Steht parental allowance, liest die Zentrale einen Antrag auf Geld statt einer Freistellungsanzeige. Für eine interne Notiz gleichgültig; für die Personalakte nicht.
Elternzeit und Elterngeld verschwimmen maschinell zu parental leave oder parental benefits, und die deutsche Trennung von Freistellung und Zahlung verschwindet. Ob jemand nur freigestellt ist oder auch Geld erhält, bleibt offen. In einer Freistellungsanzeige entsteht so ein falsches Bild der Ansprüche.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.